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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung / Ehepartner

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    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung / Ehepartner

    Guten Morgen allerseits

    Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung werden auch die Einkünfte und erwarteten Einkünfte meiner Ehefrau abgefragt. Sind diese Angaben in jedem Fall zu machen, oder nur falls man eine gemeinsame Steuererklärung abgibt? (Wir geben getrennt unsere Steuererklärung ab)

    Beste Grüße
    Felix

    #2
    Das ist jetzt keine Frage zu Elster. Wenn man die Angaben weglässt, dann werden die Vorauszahlungen wohl eher zu niedrig festgesetzt.

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      #3
      Wenn man die Angaben weglässt, dann werden die Vorauszahlungen wohl eher zu niedrig festgesetzt.
      Das sehe ich bei der oben genannten Einzelveranlagung jetzt nicht so.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Warum sollte der Bearbeiter von Einzelveranlagung ausgehen, wenn er den Fragbogen hat und Vorauszahlungen festsetzen will?

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          #5
          Warum sollte der Bearbeiter von Einzelveranlagung ausgehen, wenn er den Fragbogen hat und Vorauszahlungen festsetzen will?
          Wenn bisher schon die Einzelveranlagung gewählt wurde und die Angaben zum Ehegatten nicht ausgefüllt werden, sieht er das doch.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Ich weiß nicht ob die Bearbeiter vorsorglich von Einzelveranlagung ausgehen, wenn die in den letzten Jahren beantragt wurde. Ob da überhaupt nachgeguckt wird? Davon abgesehen, dass auch wir jetzt nicht wissen, ob für die letzten Jahre Steuererklärungen abgegeben wurden, und wenn ja, ob da auch schon Einzelveranlagung beantragt wurde.

            Wenn man im Fragebogen Name etc. des Ehegatten angibt, aber keine Einkünfte dazu, dann sieht es nach der typischen Hausfrau aus, die keine Einkünfte hat.

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              #7
              ... und wenn ja, ob da auch schon Einzelveranlagung beantragt wurde.
              Laut Aussage im ersten Beitrag müsste das so sein:

              Wir geben getrennt unsere Steuererklärung ab
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Ja, da könnte man meinen, dass diese Aussage in die Vergangenheit gerichtet ist.

                Muss aber nicht so sein

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                  #9
                  Wir werden es vermutlich nicht erfahren, es spielt aber letztlich keine große Rolle. Die meisten Gründer machen anfänglich

                  nach meiner Erfahrung ohnehin keine großen Gewinne, die müssen deshalb keine überhöhten Vorauszahlungen fürchten.

                  In der Eingabehilfe wird die Frage nach den Angaben zum Ehegatten auch nicht eindeutig beantwortet. Dort heißt es nur:

                  ... alle voraussichtlichen Einkünfte von Ihnen und gegebenenfalls Ihrem/Ihrer Ehegatten(in)/Lebenspartner(in) an.
                  Der Begriff Zusammen- oder Einzelveranlagung kommt im Hilfetext nicht vor. Für mich wäre es aber logisch, die Angaben

                  zu den Einkünften des Ehegatten nur bei Zusammenveranlagung zu machen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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