Die Diskussion hier ist nicht zielführend, das dreht sich im Kreis. Steuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe
haben nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun. Bevor die nicht im konkreten Einzelfall geklärt sind, kann niemand seriös
einschätzen, wo ein Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn zu erklären ist. Ich schließe das Thema.
haben nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun. Bevor die nicht im konkreten Einzelfall geklärt sind, kann niemand seriös
einschätzen, wo ein Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn zu erklären ist. Ich schließe das Thema.
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