GbR betreibt Solaranlage - welche Anlagen muss sie abgeben?

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  • Klingone
    Neuer Benutzer
    • 13.07.2016
    • 12

    #1

    GbR betreibt Solaranlage - welche Anlagen muss sie abgeben?

    Unsere Erbengemeinschaft hat Grundstücke und hat jetzt auch eine PV-Anlage geerbt.

    Wir haben eine EÜR für die PV-Anlage abgegeben.
    Wir wollen jetzt eine Feststellungserklärung für die Grundstücke abgeben. Muss da eine weitere Anlage für die Einnahmen aus der PV-Anlage rein?

    Oder versteuert jeder anteilig sowohl den Überschuss aus der Feststellungserklärung als auch den Überschuss aus der PV-EÜR in seiner eigenen Steuererklärung?

  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45931

    #2
    Um welches Jahr geht es denn ? Welche Art von PV-Anlage ist das ? Größe und wo installiert ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Klingone
      Neuer Benutzer
      • 13.07.2016
      • 12

      #3
      Das Jahr 2021, die GbR ist Kleinunternehmer, die PV-Anlage ist auf einem Gebäude der GbR installiert. Leistung 12 kW, also eine normale EFH-Dachhälfte.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45931

        #4
        Wir wollen jetzt eine Feststellungserklärung für die Grundstücke abgeben. Muss da eine weitere Anlage für die Einnahmen aus der PV-Anlage rein?
        Nein, der laufende Gewinn der Erbengemeinschaft aus Gewerbebetrieb kann ebenso in der Anlage FE 1 erfasst werden wie der Vermietungsüberschuss.

        In der eigenen Einkommensteuererklärung gibt jeder nur seinen gesondert festgestellten Gewinnanteil an. Dafür enthält die Anlage G eine

        passende Zeile. Die Zeilennummer habe ich jetzt nicht im Kopf.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Klingone
          Neuer Benutzer
          • 13.07.2016
          • 12

          #5
          super, ich danke Dir

          Kommentar

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