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Steuererklärung 2022, Kinderfreibetrag

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    Steuererklärung 2022, Kinderfreibetrag

    Hallo zusammen
    Ich versuche das erste Mal unsere Steuererklärung selbst zu machen.
    Allerdings bereitet es mir mehr Probleme als ich dachte.
    Ich habe Probleme bei der Anlage Kind. Ich versuche es mal kurz zu erklären.
    Mein Mann hat ein Sohn aus erster Ehe. Im Januar 2022 wurde er 18. Wir haben keinen Kontakt zu ihm und mein Mann muss kein Unterhalt mehr zahlen, da er sich in einer Ausbildung befindet. ( stand 2020).
    Auf der Lohnabrechnung haben wir noch 0,5 Kinderfreibetrag.
    Steht uns das überhaupt noch zu?
    Muss ich Anlage Kind überhaupt noch ausfüllen?
    Wir wissen ja auch nicht ob sich sein Sohn weiterhin in der Ausbildung befindet.

    Vielen Dank

    #2
    Zitat von RuRe Beitrag anzeigen
    Wir wissen ja auch nicht ob sich sein Sohn weiterhin in der Ausbildung befindet.
    Da besteht dann jetzt wohl Klärungsbedarf.

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      #3
      Wir wissen ja auch nicht ob sich sein Sohn weiterhin in der Ausbildung befindet.
      Das sollte man natürlich schon wissen, weil in der Anlage Kind bei über 18-jährigen Kindern ja ausdrücklich danach gefragt wird.

      Bei durchschnittlichem Einkommen hat der halbe Kinderfreibetrag allerdings nur beim Soli und ggf. der Kirchensteuer Auswirkungen.

      Da dort aber Jahresbeträge zum Ansatz kommen und der Sohn erst im Januar 2022 volljährig geworden ist, steht deinem Mann der

      halbe Kinderfreibetrag für 2022 insoweit zu. Anders wäre es, wenn die Günstigerprüfung beim Kindergeld erfolgreich wäre. Siehe auch

      § 32 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Das sollte man natürlich schon wissen, weil in der Anlage Kind bei über 18-jährigen Kindern ja ausdrücklich danach gefragt wird.
        Leider ist uns weder Telefonnummer noch Adresse bekannt.

        Müsste ich denn in Zeile 6: "Anspruch auf Kindergeld" einen Betrag eintragen. Der Junge ist ja 18. Da müsste ihm doch das Kindergeld zustehen und nicht meinem Mann.

        Ich geh davon aus das wir ein überdurchschnittliches Jahreseinkommen haben. Ich glaube bei der Günstigerkeitsprüfung zählt der Kinderfreibetrag.

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          #5
          Das Kindergeld steht den Eltern zu.

          Vielleicht kann das ja über die Mutter geklärt werden.

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            #6
            Der Junge ist ja 18. Da müsste ihm doch das Kindergeld zustehen und nicht meinem Mann.
            Der Kindergeldanspruch steht prinzipiell jedem Elternteil zur Hälfte zu und nicht dem Kind. Das gilt auch für volljährige Kinder in Ausbildung.

            Ich geh davon aus das wir ein überdurchschnittliches Jahreseinkommen haben. Ich glaube bei der Günstigerkeitsprüfung zählt der Kinderfreibetrag.
            Das kannst du ja ausprobieren, indem du den halben Kindergeldanspruch einträgst. Wenn es so ist, muss des Status des Kindes bezüglich der Dauer der Ausbildung

            geklärt werden. Der andere Elternteil ist zur Mitwirkung verpflichtet. Wenn das nicht gelingt, wirst du das dem Finanzamt mitteilen müssen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Vielleicht kann das ja über die Mutter geklärt werden.
              Eher nicht. Wenn die guten morgen sagt, muss man erst mal gucken ob es stimmt.
              Macht es steuerlich viel aus wenn wir einfach darauf verzichten?

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                #8
                Macht es steuerlich viel aus wenn wir einfach darauf verzichten?
                Das wissen wir hier nicht. Bei überdurchschnittlichem Einkommen wird man das erfahrungsgemäß überleben.

                Soweit Soli und Kirchensteuer anfallen, wird dort der halbe Kinderfreibetrag bei der Bemessungsgrundlage nicht abgezogen, bei der Einkommensteuer

                hat es nur bei erfolgreicher Günstigerprüfung Auswirkungen. Du kannst das selbst ausrechnen, wenn du die Anlage Kind testweise entfernst und

                die Steuerberechnung ohne Anlage Kind aufrufst.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Zitat von RuRe Beitrag anzeigen
                  Macht es steuerlich viel aus wenn wir einfach darauf verzichten?
                  Die Antwort steht im letzten Beitrag von Charlie, der sich wahrscheinlich mit Deinem jetzigen überschnitten hat.

                  Kommentar


                    #10
                    Ich danke euch für die Antworten. Dachte mir schon das es schwierig wird.
                    Ich werde mal beide Varianten eingeben. Denke aber das wir es ohne Anlage Kind abgeben müssen. Ohne Anwalt geht da leider nichts. Und die Kosten sind garantiert höher als eine evtl steuerentlastung.
                    Wie kann ich den kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte löschen lassen. Genügt da ein Schreiben ans Finanzamt?

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                      #11
                      Dachte mir schon das es schwierig wird.
                      So schwierig ist das nicht. Die Erklärung muss vollständig mit der Anlage Kind ausgefüllt sein. Dann lässt du die Steuerberechnung laufen und

                      speicherst das Ergebnis auf dem eigenen Rechner ab. Anschließend speicherst du den Entwurf, schließt ihn und rufst ihn erneut auf. Dann

                      entfernst du die Anlage Kind, lässt erneut die Steuerberechnung laufen und speicherst auch dieses Ergebnis ab. Den Entwurf schließt du

                      ohne zu speichern.

                      Wie kann ich den kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte löschen lassen
                      Wenn für 2023 kein Elternteil die Berücksichtigung in den ELStAM beantragt hat, müsste der Eintrag ab 2023 ohnehin gelöscht worden sein,

                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Habe jetzt mal beide Varianten gerechnet.
                        Kann es richtig sein, das ich bei der Berechnung mit Kind nur 114€ mehr erstattet bekäme?

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                          #13
                          Kann es richtig sein, das ich bei der Berechnung mit Kind nur 114€ mehr erstattet bekäme?
                          Natürlich kann das richtig sein. Ich hatte doch oben bereits geschrieben:

                          Bei überdurchschnittlichem Einkommen wird man das erfahrungsgemäß überleben.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von RuRe Beitrag anzeigen
                            . Denke aber das wir es ohne Anlage Kind abgeben müssen. Ohne Anwalt geht da leider nichts. Und die Kosten sind garantiert höher als eine evtl steuerentlastung.
                            Wie kann ich den kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte löschen lassen. Genügt da ein Schreiben ans Finanzamt?
                            Du kannst für 2022 in jedem Fall die Anlage Kind abgeben und die Kindergeldberechtigung vom 01.01. bis 31.01. eintragen, da er ja im Januar noch einige Tage minderjährig war und daher ohne weitere Voraussetzungen der Anspruch bestand. Das ist das Mindeste was der Mutter zusteht und damit in Form des halben Kinderfreibetrages auch Deinem Mann. Damit machst Du nichts falsch. Das halbe Kindergeld für den Januar 2022 beträgt 219 €. Die Günstigerprüfung wird dann nur für diesen einen Monat bei der Einkommensteuer durchgeführt; auf evtl. zu zahlende Kirchensteuer und Soli wirkt sich das für das ganze Jahr aus. Ab 2023 geht aber nichts mehr ohne genauere Informationen zur Ausbildung des Kindes.

                            Bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen hätte der 0,5 Kinderfreibetrag normalerweise ab 01.01.2023 automatisch gelöscht werden müssen. Da würde ich mir aber keine Sorgen machen, das wird dann ggf. mit der Einkommensteuererklärung 2023 gerade gezogen.
                            Zuletzt geändert von Telepeter; 10.09.2023, 21:13.

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                              #15
                              Grundsätzlich Zustimmung. Der folgende Satz ist allerdings falsch:

                              Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
                              Das halbe Kindergeld für den Januar 2022 beträgt 219

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