Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung BW: Haus mit drei Wohnungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklärung BW: Haus mit drei Wohnungen

    Hallo zusammen,

    ich muss meinem Angehörigen bei der Grundsteuererklärung helfen.

    Es gibt ein Flurstück mit einem Dreifamilienhaus. Aus mir unbekannten Gründen gibt es für jede Wohnung sozusagen einen separaten Grundsteuerbescheid.
    D.h. ich denke für jede Wohnung muss eine Erklärung abgegeben werden.
    Der Angehörige ist Alleieigentümer aller drei Wohnungen und des Grundstücks.
    Das Grundstück besteht aus einem Flurstück.
    Nun bin ich mir unsicher, was bei GW1 und GW2 einzutragen ist:
    1. Ich verstehe schon nicht, was hier die wirtschaftliche Einheit ist. Gefühlsmäßig würde ich sagen jede Wohnung ist eine Einheit.
    2. GW1: Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler + Nenner - Was muss ich hier eintragen
    3. GW2: Fläche des Grundstücks (je Wohnung)
    4. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich drei Erklärungen abgeben muss?

    Wahrscheinlich ergeben sich die Antworten zu 2. und 3., sobald ich die Antwort zu 1. habe.
    Vielen Dank für eure Hilfe, komme wirklich nicht weiter.

    Gruß
    Ali

    #2
    Es hört sich so an, als wären es drei Eigentumswohnungen. Dann müssen drei Erklärungen abgegeben werden. Wirtschaftliche Einheit ist die jeweilige Wohnung. Was steht denn auf den bisherigen Einheitswertbescheiden? Gab es eine Teilungserklärung? Ansonsten wäre es ein Mietwohngrundstück.

    Kommentar


      #3
      Aus mir unbekannten Gründen gibt es für jede Wohnung sozusagen einen separaten Grundsteuerbescheid.
      Das ist offensichtlich Wohnungseigentum, dafür sind 3 Erklärungen abzugeben. Es sollte auch 3 Aktenzeichen geben.

      Es müsste einen Teilungsplan geben, aus dem die Miteigentumsanteile der drei Wohnungen ersichtlich sind und auch Einträge im Wohnungsgrundbuch.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Danke. Einheitswertbescheid muss ich mal anfragen ob mein Angehöriger so etwas hat. Liegt mir zumindest nicht vor.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das ist offensichtlich Wohnungseigentum, dafür sind 3 Erklärungen abzugeben. Es sollte auch 3 Aktenzeichen geben.

          Es müsste einen Teilungsplan geben, aus dem die Miteigentumsanteile der drei Wohnungen ersichtlich sind und auch Einträge im Wohnungsgrundbuch.
          Danke. Ja es gibt drei Aktenzeichen. Grundbuchauszug wird mir heute Abend vorgelegt. Ich weiß eben nur nicht ob da dann alle benötigten Infos drinstehen.
          Aber wahrscheinlich muss ich mich dann hier nochmal melden wenn ich mehr Infos habe.

          Kommentar


            #6
            Vielleicht noch eine kurze Frage für mich zum Verständnis: Ich benötige eigentlich nur Zähler und Nenner bei Zeile 11 GW1, oder? Zeile 3 GW2 errechne ich dann. D.h. ich brauche auch die Wohnflächen der einzelnen Wohnungen gar nicht oder?

            Kommentar


              #7
              Ich benötige eigentlich nur Zähler und Nenner bei Zeile 11 GW1, oder? Zeile 3 GW2 errechne ich dann. D.h. ich brauche auch die Wohnflächen der einzelnen Wohnungen gar nicht oder?
              Alles richtig ! Zeile 3 von GW2 musst du selbst ausrechnen, die Wohnfläche muss in BW nicht angegeben werden, nur, dass die Wohnnutzung überwiegt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Vielen Dank. Hat jetzt alles schneller geklappt als gedacht mit den Infos aus dem Grundbuch.

                Kommentar

                Lädt...
                X