Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Privat krankenversichert und Zuschuss vom JobCenter (ALG2)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Privat krankenversichert und Zuschuss vom JobCenter (ALG2)

    Moin!

    Ich versuche mich gerade an meiner ersten Steuererklärung. Nach meinem Studium habe ich für zwei Monate ALG2 bekommen. Dies muss ich in der Steuererklärung ja nicht angeben. Allerdings war es so, dass ich nicht von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Wechseln durfte und daher die Hälfte vom Basistarif der privaten Krankenversicherung vom JobCenter bezuschusst wurde. In dem Schreiben von der privaten Krankenversicherung steht, dass die Beiträge bereits elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden und daher nicht noch einmal angegeben werden müssen. Die Bezuschussung wurde allerdings meines Wissens nicht übermittelt. Daher die Frage, ob ich die Bezuschussung vom JobCenter in der Steuererklärung angeben muss und wenn ja, wo?

    Vielen Dank

    #2
    Daher die Frage, ob ich die Bezuschussung vom JobCenter in der Steuererklärung angeben muss und wenn ja, wo?
    Ja, das musst du und zwar in Zeile 26 der Anlage Vorsorgeaufwand. Jedenfalls dann, wenn der Zuschuss an dich geflossen ist

    und nicht direkt an deine PKV.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Okay, vielen Dank schonmal! Das Geld ging direkt an die Krankenkasse. In dem Fall auch angeben?

      Kommentar


        #4
        Das Geld ging direkt an die Krankenkasse. In dem Fall auch angeben?
        Dann musst du die Bescheinigung deiner Krankenkasse wohl nachrechnen. Wenn die das saldiert haben, musst du den Zuschuss natürlich

        nicht erklären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Logischer Weise dürfte auch dieser Zuschuss nicht steuerlich anzugeben sein (ohne Gewähr). In einem Portal wurde es ähnlich eingeschätzt mit dem Tip, hierzu in den Bewilligungsbescheid zu schauen.
          (Hat sich mit 2 vorstehenden Beiträgen überschnitten).
          Zuletzt geändert von timote; 12.09.2023, 17:46.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

          Kommentar


            #6
            Logischer Weise dürfte auch dieser Zuschuss nicht steuerlich anzugeben sein (ohne Gewähr).
            Wie kommst du jetzt darauf ? Man darf nur die Krankenkassenbeiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen, die man selbst geleistet hat.

            Zuschüsse von dritter Seite hat man nicht selbst geleistet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Völlig richtig. Gemeint war nur, dass der Zuschuss keine zu versteuernde Einnahme sein dürfte. Absetzbar ist der durch Zuschuss entfallende Anteil sicher nicht.
              SCJ timote
              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

              Kommentar

              Lädt...
              X