Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fehler Anlage V Überschuss auf der Anlage V entspricht nicht dem angegebenen Anteil

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fehler Anlage V Überschuss auf der Anlage V entspricht nicht dem angegebenen Anteil

    Hallo,

    ich sitze gerade an der Anlage V und bekomme immer wieder die Fehlermeldung: Der Überschuss auf der Anlage V entspricht nicht dem angegebenen Anteil beziehungsweise der Summe der angegebenen Anteile am Überschuss (1. Anlage V).
    Es handelt sich hier um Zeile 24, in die ich den Überschuss aus Z.23 bereits ordnungsgemäß übertragen habe. Was stimmt nicht?
    Obwohl es eine Einzelveranlagung ist, markiert das Programm auch die Person B.

    Ich freue mich sehr über Hilfe und Ratschläge.

    Viele Grüße

    fibilona

    #2
    Dass da auch das Feld für Person B markiert wird, ist richtig. Ansonsten kann ich den Fehler nur nachstellen, wenn die Summe der beiden Eingabefelder in Zeile 24 nicht mit Zeile 23 übereinstimmt.

    Kommentar


      #3
      Das ist ja wirklich komisch. Ich habe mal ein Bild angehängt. Ist da irgendetwas falsch?
      Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
      Diese Galerie hat 1 Bilder

      Kommentar


        #4
        Ist da irgendetwas falsch?
        Natürlich da fehlt in Zeile 24 das Minuszeichen !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Charlie24, wie kann ich so blind sein. Natürlich! Das war die Lösung. Ich bedanke mich sehr herzlich und freue mich nun auf eine hoffentlich erfolgreiche Erklärung.

          Kommentar


            #6
            Ein Minusbetrag in Zeile 23 und 24 ist ein Defizit und kein Überschuss. Ich frage nur nochmal nach, ob das so beabsichtigt und richtig ist.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

            Kommentar


              #7
              Ich frage nur nochmal nach, ob das so beabsichtigt und richtig ist.
              Der Wert in Zeile 23 der Anlage V wird bekanntlich errechnet. Natürlich kann sich bei Vermietung auch ein negativer Betrag ergeben,

              z. B. bei größeren Erhaltungsaufwendungen, wenn man die nicht auf mehrere Jahre verteilt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...
              X