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Umsatzsteuer in Elster abweichend zur Bilanz

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    Umsatzsteuer in Elster abweichend zur Bilanz

    Hallo liebes Forum,

    ich habe ein paar Fragen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung und Bilanzierung. In Zeile 12 der Umsatzsteuer-Voranmeldung ("zum Steuersatz von 19 Prozent") kann man nur ganze Zahlen eintragen. Deshalb weicht die dort angezeigte Umsatzsteuer von der tatsächlich erhaltenen Umsatzsteuer ab.

    Zum Beispiel:
    - Gestellte Rechnung in Höhe von 3.470,91 € (inklusive 554,18 € Umsatzsteuer) / Netto: 2.916,73 €
    - Eintrag Zeile 12: 2.916 €
    - Angezeigte Umsatzsteuer: 554,04 €

    Somit weicht die Umsatzsteuer um 0,14 € ab. An das Finanzamt muss ich nun die Umsatzsteuer-Vorauszahlung von 554,04 € zahlen. In meiner Bilanz ist aber nun ein Überschuss der Umsatzsteuer in Höhe von 0,14 € vorhanden. Wie buche ich sowas (aus)? Mit Konto 2709 Umsatzsteuerertrag?

    #2
    Das musst du einen Buchhalter fragen. Hier im Forum geht es um die elektronische Steuererklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das musst du einen Buchhalter fragen. Hier im Forum geht es um die elektronische Steuererklärung.
      Wenn dem so ist, dann würde ich gerne wissen, warum man in der elektronischen Steuererklärung nicht die richtigen Umsatzzahlen bzw. die richtige Umsatzsteuer manuell eingeben kann!? So könnte man die Steuererklärung ordentlich und korrekt machen.

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        #4
        abrunden ist die richtige Umsatzsteuer. Für mich ist das ein a.o.E.

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          #5
          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          abrunden ist die richtige Umsatzsteuer. Für mich ist das ein a.o.E.
          Aber ich habe doch mehr Umsatzsteuer bekommen? Was ist ein a. o. E.?

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            #6
            ein außerordentlicher Ertrag. Du buchst USt an a.o.E.

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              #7
              Außerordentliche Erträge dürfen seit Inkrafttreten des BilRUG nicht mehr in der GuV ausgewiesen werden.

              Abgtesehen davon kann man unterm Strich (in Kz 83) der USt-VAM auch den 100% exakten Betrag angeben.(wenn man eine Software oder Formular benutzt, die hier manuelle Eingaben zulässt).

              Ansonsten kann man (beim Jahresabschluss) USt-Rundungsdifferenzen auf "sonstige Erlöse" oder "sonstige Aufwendungen" (je nach Vorzeichen) buchen - mehr als ca. 1 Euro ist das ja eh nie. Viele Steuerberater buchen das beim Jahresabschluss sogar auf das Konto "Nebenkosten des Geldverkehrs" um, damit nicht ein Extraposten mit 37 Cent in der GuV steht.

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                #8
                ... auf "sonstige Erlöse" oder "sonstige Aufwendungen" (je nach Vorzeichen) buchen
                Sonstige Aufwendungen kommen nicht vor, da die Umsätze immer auf volle Euro abgeschnitten werden, was regelmäßig einer Abrundung gleichkommt,

                es sei denn, die Jahresumsätze würden zufällig auf volle € aufgehen. Diese sonstigen Erlöse sind logischerweise immer weniger als 1,00 €.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Diese sonstigen Erlöse sind logischerweise immer weniger als 1,00 €.
                  ...pro Steuersatz. Dieser Effekt kann ja auch noch bei Umsätzen zu 7% auftreten, bei Innergemeinschaftlichen Erwerben, bei Leistungen ausländischer Unternehmer usw. usf.

                  Und in der USt-Jahreserklärung kann als Erstattung oder Nachzahlung auch mal ein wenig mehr als 1 Euro rauskommen (wenn man 10.000mal dasselbe Produkt verkauft hat, das immer genau xx,xx5 Euro Umsatzsteuer ergibt oder so - da summieren sich die Rundungsfehler übers Jahr dann doch irgendwann).

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                    #10
                    ... da summieren sich die Rundungsfehler übers Jahr dann doch irgendwann
                    Meiner Meinung nach nicht wirklich. Für die Jahreserklärung werden ja die tatsächlichen Umsätze des gesamten Jahres aufaddiert, da egalisieren

                    sich die Rundungsdifferenzen aus den Voranmeldungen großteils wieder. Ich revidiere allerdings mein Aussage, dass die sonstigen Erlöse immer

                    weniger als 1,00 € betragen. Wenn Umsätze zu unterschiedlichen Steuersätzen erklärt werden müssen, können die sonstigen Erlöse auch

                    mehr als 1,00 € betragen, da hast du natürlich recht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Meiner Meinung nach nicht wirklich. Für die Jahreserklärung werden ja die tatsächlichen Umsätze des gesamten Jahres aufaddiert, da egalisieren sich die Rundungsdifferenzen aus den Voranmeldungen großteils wieder.
                      Naja, sagen wir mal, ein Freiberufler stellt jeden Monat eine Rechnung über 6.378,99 € zzg. Mwst. Wenn er dann jeden Monat nur den vollen Betrag 6.378 € in die USt-VAM einträgt und demzufolge nur die zugehörigen 1.211,82 € USt abführt, beträgt die geleistete Vorauszahlung 12 x 1.211,82 € = 14.541,84 €.

                      In der USt-Jahreserklärung beträgt der deklarierte Jahresumsatz 12 * 6378,99 € = 76.547,88 €. Auch hier werden ja wieder nur volle Euro-Beträge eingetragen, also 76.547 €, so dass sich eine USt von 14.543,93 € ergibt. Abzüglich der geleisteten Vorauszahlungen von 14.541,84 € ergibt das eine Nachzahlung von 2,09 € - also mehr als 1 Euro. Voilà!

                      Ich gebe zu, dass dieses Beispiel etwas gewollt konstruiert ist - aber nicht ganz so extrem kommt das alles im Real Life durchaus vor.

                      Übrigens trägt die von mir verwendete Fibu-Software die Vorauszahlung in Kz 83 immer centgenau ein - wäre im obigen Beispiel also 1.212,01 pro Monat, ergäbe dann eine Gesamtvorauszahlung von 14.544,12 € und eine Jahres-Erstattung von 0,19 €. So kann man's also auch machen. Aber irgendwas bleibt immer übrig - plus oder minus, und manchmal auch ein bisschen mehr als 1 Euro. That's Life.

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                        #12
                        ... ergibt das eine Nachzahlung von 2,09 € - also mehr als 1 Euro. Voilà!
                        Darum geht es aber bei der Diskussion m. E. nicht. Diese Nachzahlung der Umsatzsteuer ist doch nicht das Thema, das

                        Problem sind die 88 Cent Differenz bei den erklärten Jahresumsätzen gegenüber dem Betrag der in den Rechnungen steht.

                        Die führen zu einer Minderung der Umsatzsteuer um 17 Cent und diese Abweichung muss als Erlös gebucht werden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Die führen zu einer Minderung der Umsatzsteuer um 17 Cent und diese Abweichung muss als Erlös gebucht werden.
                          Das ist richtig. In der betrieblichen Praxis werden diese Differenzen aber erst beim Jahresabschluss (als ein einziger Betrag) gebucht (was halt unterm Strich bei der USt-Jahreserklärung rauskommt wie oben beschrieben), und dieser Betrag kann positiv oder negativ sein, und größer oder kleiner als 1 Euro. Sogar wesentlich größer, wenn man beim Jahresabschluss z.B. uneinbringliche Forderungen ausbucht, was in den Voranmeldungen noch nicht berücksichtigt wurde.

                          Unterm Jahr macht sich der Unternehmer da überhaupt keinen Kopf drum. Da werden die Vorauszahlungen einfach auf "Umsatzsteuer-Vorauszahlungen" gebucht, und gut is'. Was hinten rauskommt, sieht man dann beim Jahresabschluss.

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                            #14
                            Ich weiß nicht mehr, auf welchem Konto meine frühere Firma Forderungen ausgebucht hat. Wahrscheinlich aber nicht auf dem unter von dir unter # 7 zu Recht vorgeschlagenen Konto Sonst. Erlöse oder sonst. Aufwendungen.
                            SCJ timote
                            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                              #15
                              Nein, dafür gibts ja das Konto "Forderungsverluste" (und die müssen bei der USt inzwischen sogar separat ausgewiesen werden).

                              Ich hatte mich in dem Beitrag nur auf die paar Euro Rundungsdifferenzen bezogen.

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