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Rentenversicherungsbeiträge als Pflegeperson - wo eintragen?

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    Rentenversicherungsbeiträge als Pflegeperson - wo eintragen?

    Hallo zusammen,
    für mich wurden über die Pflegeversicherung Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, da ich pflegender Angehöriger bin. Diese muss ich wahrscheinlich in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen, oder? In welcher Zeile muss ich sie eintragen? Ich trage dort immer die KSK-Beiträge in den Zeilen 6 und 7 ein (6 den Gesamtbetrag, der durch mich + die KSK an die Rentenversicherung gezahlt wurde und in 7 den Anteil der KSK rausgerechnet). Muss ich dort die Beiträge der Pflegekasse einfach oben drauf rechnen? Sprich in beiden Feldern, da ich selber ja keinen Anteil davon gezahlt habe? Ich hoffe, ich habe mich nicht so verwirrend ausgedrückt (sonst bitte gern noch mal nachhaken) und würde mich sehr über eine Antwort freuen!
    Beste Grüße,
    kreatimo

    #2
    Diese muss ich wahrscheinlich in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen, oder?
    Nein, die hast du ja nicht selbst bezahlt, die zahlt doch die Pflegekasse. Die haben in deiner Steuererklärung deshalb nichts verloren.

    KSK ist ein anderes Thema.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,
      vielen Dank für deine schnelle Antwort! Ach so, ich dachte, dass man alles, was für einen gezahlt wurde, dort eintragen muss, da ich ja auch den Anteil der KSK dort eintrage, obwohl ich ihn nicht selbst gezahlt habe. Gut, dann lass ich das also raus, das machts ja einfach. Danke

      Kommentar


        #4
        da ich ja auch den Anteil der KSK dort eintrage, obwohl ich ihn nicht selbst gezahlt habe. Gut, dann lass ich das also raus, das machts ja einfach.
        So ein Zuschuss ist etwas anderes !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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