Hallo zusammen,
ich lebe seit 2020 in Österreich, arbeite aber Vollzeit in Deutschland (Bayern) angestellt im öD. Fälschlicherweise habe ich für 2022 eine Einkommensteuer für unbeschränkt steuerpflichtige Personen abgegeben und wurde kürzlich vom Finanzamt gebeten, den Mantelbogen E St 1 C zu verwenden. Kann es sein, dass man bei diesem die Anlage WA-ESt nicht hinzufügen kann?
Meine Absicht wäre, eine Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtige Person zu beantragen, da ich (trotz im Ausland wohnend) meines Wissens die Voraussetzungen für unbeschränkt steuerpflichtig erfülle ...
Besten Dank für eine kurze Hilfestellung hierzu!
Schöne Grüße
ich lebe seit 2020 in Österreich, arbeite aber Vollzeit in Deutschland (Bayern) angestellt im öD. Fälschlicherweise habe ich für 2022 eine Einkommensteuer für unbeschränkt steuerpflichtige Personen abgegeben und wurde kürzlich vom Finanzamt gebeten, den Mantelbogen E St 1 C zu verwenden. Kann es sein, dass man bei diesem die Anlage WA-ESt nicht hinzufügen kann?
Meine Absicht wäre, eine Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtige Person zu beantragen, da ich (trotz im Ausland wohnend) meines Wissens die Voraussetzungen für unbeschränkt steuerpflichtig erfülle ...
Besten Dank für eine kurze Hilfestellung hierzu!
Schöne Grüße
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