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Anlage N-AUS für WHV in Australien und Einzelgewerbe in DE

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    Anlage N-AUS für WHV in Australien und Einzelgewerbe in DE

    Gute Tag zusammen,
    ich bin noch in Australien aber da ich in DE ein Einzelgewerbe angemeldet habe muss ich eine Steuerklärung abgeben und habe ein paar fragen zur Anlage N-AUS wo ich mein Ausländisches Einkommen angeben muss.

    Folgender Sachverhalt:
    • Einzelgewerbe in DE seit Anfang 2022 also selbständige Arbeit
    • November 2022 bis Ende des Jahren angestellter im Rahmen eines WHV (working holiday visa) in Australien. Habe da bis 2023 gearbeitet aber es geht ja jetzt erstmal um Jahr 2022.
    • Wechselnde Wohnsitze in Australien, immer ohne Vertrag o.ä.
    • Noch in DE angemeldet

    Fragen:
    • Zeile 7: Ich habe da zwar schon irgendwie gewohnt aber da ich keinen Nachweis habe und ein ein paar mal den Ort gewechselt habe, war es ja nicht wirklich ein fester Wohnsitz. Also eher nicht ankreuzen oder?
    • Zeile 11: Da hätte ich angekreuzt das ich keine engeren persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen habe da ich ich ja nur auf einem WHV also einem befristeten Visum da bin.
    • Zeile 35: Ist das für mich nicht zutreffend da ich Lohn aus selbständiger Arbeit habe (also keinen Lohnsteuerbescheid) oder soll ich da einfach meinen Bruttolohn aus selbständiger Arbeit eintragen? Oder muss ich das irgendwo anders eintragen?
    • Zeile 42: Was muss da rein?
    • Zeile 46-50: Die verstehe ich irgendwie nicht. Ist das nur relevant wenn ich in Zeile 45 ein Betrag übrig bleibt?

    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
    Beste Grüße

    #2
    Hallo marvoo, ich selbst habe leider keine Erfahrung mit Anlage N-AUS. Vielleicht meldet sich ja noch jemand mit mehr Expertise.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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      #3
      Vielleicht meldet sich ja noch jemand mit mehr Expertise.
      Da habe ich meine Zweifel. Der hier geschilderte Sachverhalt ist nicht alltäglich, es geht möglicherweise um Einkünfte aus selbstständiger Arbeit,

      für die die Anlage N-AUS ohnehin nicht passt. Das hier ist ein Anwenderforum und keine auf Auslandssachverhalte spezialisierte Kanzlei.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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