Gute Tag zusammen,
ich bin noch in Australien aber da ich in DE ein Einzelgewerbe angemeldet habe muss ich eine Steuerklärung abgeben und habe ein paar fragen zur Anlage N-AUS wo ich mein Ausländisches Einkommen angeben muss.
Folgender Sachverhalt:
Fragen:
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Beste Grüße
ich bin noch in Australien aber da ich in DE ein Einzelgewerbe angemeldet habe muss ich eine Steuerklärung abgeben und habe ein paar fragen zur Anlage N-AUS wo ich mein Ausländisches Einkommen angeben muss.
Folgender Sachverhalt:
- Einzelgewerbe in DE seit Anfang 2022 also selbständige Arbeit
- November 2022 bis Ende des Jahren angestellter im Rahmen eines WHV (working holiday visa) in Australien. Habe da bis 2023 gearbeitet aber es geht ja jetzt erstmal um Jahr 2022.
- Wechselnde Wohnsitze in Australien, immer ohne Vertrag o.ä.
- Noch in DE angemeldet
Fragen:
- Zeile 7: Ich habe da zwar schon irgendwie gewohnt aber da ich keinen Nachweis habe und ein ein paar mal den Ort gewechselt habe, war es ja nicht wirklich ein fester Wohnsitz. Also eher nicht ankreuzen oder?
- Zeile 11: Da hätte ich angekreuzt das ich keine engeren persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen habe da ich ich ja nur auf einem WHV also einem befristeten Visum da bin.
- Zeile 35: Ist das für mich nicht zutreffend da ich Lohn aus selbständiger Arbeit habe (also keinen Lohnsteuerbescheid) oder soll ich da einfach meinen Bruttolohn aus selbständiger Arbeit eintragen? Oder muss ich das irgendwo anders eintragen?
- Zeile 42: Was muss da rein?
- Zeile 46-50: Die verstehe ich irgendwie nicht. Ist das nur relevant wenn ich in Zeile 45 ein Betrag übrig bleibt?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Beste Grüße
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