Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen

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  • Jürgen Strippel
    Neuer Benutzer
    • 16.09.2023
    • 2

    #1

    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen

    Im Formular wird keine Datumsangabe angenommen, bzw. diese mit der Fehlermeldung
    "Aktueller Fehlerjede weitere Bearbeitung bzw. die Abgabe des Fomulars verhindert.
    Ich möchte eine Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
    Screenshot:

    image.png
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Dann musst du Zahllast (geschätzt) auswählen und dort 0eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15381

      #3
      ... wenn Null richtig ist.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        ... wenn Null richtig ist.
        Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung ist 0 als geschätzter Wert grundsätzlich mal richtig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Ja, wenn man keine innergemeinschaftlichen Erwerbe zu versteuern hat usw.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45932

            #6
            Ja, wenn man keine innergemeinschaftlichen Erwerbe zu versteuern hat usw.
            Was aber viele Neugründer vor dem Start nicht wirklich gut einschätzen können. Als Kleinunternehmer könnte man das auch umgehen,

            indem man beim Einkauf keine Umsatzsteuer-ID angibt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • JamesBondoo7
              Erfahrener Benutzer
              • 09.06.2009
              • 326

              #7
              Ich muss mal so dumm fragen: Bei Bezug einer sonstigen Leistung (zum Beispiel Gebühren für Verkaufsportale im www) müsste ich doch auch losgelöst von der Angabe einer UStID im Ausland, eine Versteuerung im Inland haben. Oder?
              Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15381

                #8
                Bei Unternehmern entsteht die Steuer in der Regel am Ort des Leistungsempfängers.

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                • Naturfee
                  Neuer Benutzer
                  • 05.12.2023
                  • 1

                  #9
                  Ich habe leider auch das selbe Problem, das kein Datum anerkannt wird.
                  Ich bin ein Einzelunternehmen, KEIN Kleinunternehmen. Das muss ich doch dann unter 132 ankreuzen richtig?
                  Das Unternehmen wird zum 01,01,2024 NEU gegründet.

                  Laut dem Erstgespräch mit dem Steuerberater soll ich unter 130: 60.000 € und unter 131: 80.000 € eintragen

                  Aber Zahllast weis ich nicht was ich eintragen soll. Da ich sowohl 7% und 19 % pflichtige Umsätze haben werde, sollte ich dann mit 19 % ausgehend von den 60,000 ausgehen und Zahllast eintragen? wenn ich aber das mache zeigt er an dass ich auch nicht auf die Kleinunternehmungsregelung verzichten kann???

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45932

                    #10
                    wenn ich aber das mache zeigt er an dass ich auch nicht auf die Kleinunternehmungsregelung verzichten kann???
                    Bitte mal einen Screenshot mit den Meldungen hochladen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    • L. E. Fant
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.09.2013
                      • 15381

                      #11
                      Zitat von Naturfee Beitrag anzeigen
                      wenn ich aber das mache zeigt er an dass ich auch nicht auf die Kleinunternehmungsregelung verzichten kann???
                      Wenn Du angibst, dass Du mit 60.000 Euro Umsatz rechnest, dann darfst Du doch nicht ankreuzen, dass die Grenze des § 19 Absatz 1 UStG voraussichtlich nicht überschritten wird.

                      Kommentar

                      • SaraB
                        Neuer Benutzer
                        • 18.12.2023
                        • 3

                        #12
                        Screenshot 2023-12-18 at 16-16-23 ELSTER - FsE EUn - 18 - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer.png Screenshot 2023-12-18 at 16-17-14 ELSTER - FsE EUn - 18 - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer.png Screenshot 2023-12-18 at 16-18-56 ELSTER - FsE EUn - 7 - Angaben zum Unternehmen.png
                        Screenshot 2023-12-18 at 16-21-07 ELSTER - FsE EUn - 18 - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer.png Screenshot 2023-12-18 at 16-22-03 ELSTER - FsE EUn - 18 - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer.png
                        Hallo, ich habe ein ähnliches Problem. Und zwar bin ich weit unter dem Freibetrag, obwohl ELSTER mir anzeigt, dass ich drüber wäre. Auch beim Datum zeigt es mir eine Fehlerquelle an, was muss ich tun?

                        Kommentar

                        • Charlie24
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.03.2014
                          • 45932

                          #13
                          Wenn du bei einem Gründungsdatum Mitte November 9.800 € Umsatz für 2023 angibst, rechnet das Formular diesen Umsatz von 6 Wochen auf

                          ein gesamtes Jahr hoch, da kommen rechnerisch deutlich mehr als 22.000 € heraus. So funktioniert das nicht.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          • SaraB
                            Neuer Benutzer
                            • 18.12.2023
                            • 3

                            #14
                            Ja, aber ich kann doch kein falsches Datum angeben? Das war eine einmalige Vorauszahlung in genau dieser Höhe, also muss ich mir doch ein anderes Datum ausdenken?

                            Kommentar

                            • Charlie24
                              Erfahrener Benutzer
                              • 14.03.2014
                              • 45932

                              #15
                              Das war eine Vorauszahlung in genau dieser Höhe, also muss ich mir doch ein anderes Datum ausdenken?
                              Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst, musst du m. E. einen geringeren Umsatz für 2023 prognostizieren,

                              ein früheres Gründungsdatum zu nehmen, hätte zur Folge, dass du den Fragebogen deutlich verspätet übermittelt hast. Eigentlich

                              muss die Übermittlung innerhalb eines Monats nach Gründung erfolgen, wobei ich nicht weiß, ob da Sanktionen verhängt werden,

                              wenn man die Frist nicht beachtet..
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

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