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Erbschaftsteuererklärung - Probleme mit dem Formular

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    Erbschaftsteuererklärung - Probleme mit dem Formular

    Guten Tag,
    beim aktuellen Formular für die Erbschaftsteuererklärung treten folgende Probleme auf:

    1. Aktenzeichen
    Es wird zweingend ein Aktenzeichen verlangt, welches aber aktuell noch gar nicht vorliegt. Warum kann ohne Aktenzeichen keine Erklärung eingereicht werden? Lt. Gesetz ist eine Meldung über den Erbfall innerhalb der ersten drei Monate abzugeben.

    2. Steuernummer des Erblassers
    Wieso wird zwingend eine Steuernummer des Erblassers abgefragt. Muss man vor der Erbschjaftsteuererklärung erst zwingend eine Einkommensteuererklärung um eine Steuernummern zu erhalten?

    3. Angaben für die Vermögenswert
    Im Bereich Guthaben sind nur Angaben mit IBAN und BIC zugelassen. Wie/Wo trägt man ein Sparguthaben ein, bei dem es keine IBAN und BIC gibt? Ohne Eingabenm in den Feldern IBAN und BIC kommt es bei der Prüfung zu einer Fehlermeldung mit der Aufforderung beides korrekt mit einzugeben.

    4. Angaben zu den "Erwerbern"
    Warum ist die Angabe einer Telefon-Nummer für die Erwerber zwinged vorzunehmen?
    Warum funktionieren die Felder für die Eingabe einer Telefon-Nummer nicht? Egal wie ich eine Telefonnummer und Vorwahlnummern eingebe, diese Eingaben wurden bisher alle als nicht zulässig verworfen.
    Warum gibt es keine Möglichkeit Fehler in der ELSTERT-Oberfläche zu melden?

    5. Angaben zu einem vom Erblasser Beschenkten
    Woher sollen die Erben die genaue Anschrift eines Beschenkten erhalten, wenn nur an Hand eines Kontoauszuges ein Name ersichtlich ist.
    Wieso führt das zu einem Abbruch in der Prüfung?



    #2
    Warum kann ohne Aktenzeichen keine Erklärung eingereicht werden?
    Siehe Beitrag '#3 !

    Wieso wird zwingend eine Steuernummer des Erblassers abgefragt.
    Wenn das wirklich zwingend ist, ist das m. E. ein Fehler, den du der ELSTER-Hotline melden solltest.

    Wo trägt man ein Sparguthaben ein, bei dem es keine IBAN und BIC gibt?
    Auch Sparkonten haben eine IBAN und eine BIC. Die sollten auf der erbschaftsteuerlichen Meldung der Bank stehen.

    Warum ist die Angabe einer Telefon-Nummer für die Erwerber zwinged vorzunehmen?
    Das wissen wir hier im Anwenderforum auch nicht. Ich würde es mit einer fortlaufenden Zahl ohne Schrägstriche und Leerzeichen probieren.

    Woher sollen die Erben die genaue Anschrift eines Beschenkten erhalten,
    Trag eine Pseudoadresse ein, PLZ 00000, Ort unbekannt, Straße unbekannt Hausnummer 00
    Zuletzt geändert von Charlie24; 17.09.2023, 10:25. Grund: Korrigiert nach Erstellung einer Testerklärung - Siehe nächster Beitrag !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ich habe mir jetzt mal die Mühe gemacht, so ein Formular weitgehend auszufüllen. Die meisten Fehler, die du monierst, sind

      doch nur orangefarbene Hinweise, die die Übermittlung nicht blockieren. Wenn du das zuständige Finanzamt angibst, reicht das.

      Eine Steuernummer ist ebenfalls nicht zwingend anzugeben. In dem Abschnitt darüber muss man nur das Finanzamt eintragen.

      Auch das Weglassen von IBAN und BIC führt nur zu einem Hinweis. Was die Angabe der Telefonnummern angeht, verstehe ich

      dein Problem überhaupt nicht. Es gibt sogar eigene Felder für Vorwahl und Rufnummer.


      ErbSt_Hinweise.jpg
      Freundliche Grüße
      Charlie24

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        #4
        Hallo,

        Lt. Gesetz ist eine Meldung über den Erbfall innerhalb der ersten drei Monate abzugeben.
        Aber doch keine Erbschaftsteuererklärung. Die muss man erst nach Aufforderung abgeben (in vielen Fällen niemals).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Aber doch keine Erbschaftsteuererklärung. Die muss man erst nach Aufforderung abgeben (in vielen Fällen niemals).
          Das habe ich selbst allerdings auch schon so gemacht, natürlich in einem Fall, bei dem ich definitiv wusste, dass eine Erbschaftsteuererklärung

          einzureichen war. Die Meldung macht nämlich bei z. B. 7 Erben fast die gleiche Arbeit wie die Erklärung selbst und man kann die Daten aus der

          Meldung auch nicht in die Erklärungsformulare einlesen. Die Meldung ist allerdings nicht in allen Fällen vorgeschrieben. Siehe § 30 Abs. 3 ErbStG:

          https://www.gesetze-im-internet.de/e...1974/__30.html

          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hallo,

            ich meinte insbesondere die Frist von 3 Monaten. In dieser kurzen Zeit bekommt man ja oft gar keinen Überblick über das Erbe, und die Erben.

            In der Meldung (Anzeige) kann man hingegen auch grob schätzen oder explizit schreiben, dass man es (noch) nicht weiß.

            Stefan
            Zuletzt geändert von reckoner; 18.09.2023, 09:56.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Die 3-Monatsfrist beginnt erst, wenn die Erben feststehen und nicht bereits mit dem Tod des Erblassers.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Die 3-Monatsfrist beginnt erst, wenn die Erben feststehen ...
                Genaugenommen sogar erst, wenn sie von dem Anfall Kenntnis erlangt haben. Das kann bekanntlich geraume Zeit dauern.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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