Hallo,
Ich habe 2 Verständnisprobleme mit der Elster Steuerberechnung.
1.
Ich hatte mich erstmal gewundert, dass ich relativ wenig Steuern zurückerstattet bekommen würde, laut der Berechnung oben der festgesetzten Einkommenssteuer X. Allerdings steht ganz unten bei der Steuerbelastung "Ihre Steuerbelastung von Betrag X bezogen auf Ihr zu versteuerndes Einkommen von Betrag Y beträgt ...%" ein ganz anderer Betrag.
Der Betrag des zu versteuernden EInkommens Y unten stimmt mit der Angabe "Berechnung der Einkommensteuer zu versteuern nach dem Grundtarif" überein.
2.
Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommen wird nur der Freibetrag für eines meiner 2 Kinder (das erwachsene und in Ausbildung befindliche) in Anrechnung gebracht werden, was ich mir nicht erklären kann. Ich habe 2 Anlagen Kind mit den entsprechenden Angaben, Kindergeld etc. hinzugefügt. Ich bin geschieden in Steuerklasse 2, die Kinder leben bei mir. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde für beide hinzugefügt. Übertragung des Kinderfreibetrags für das ältere Kind ist nicht möglich, da es nicht mehr minderjährig ist.
Bei Anrechnung eines einzigen Kinderfreibetrags ergibt sich also die genannte Summe Y des zu versteuernden Einkommens. Das stimmt unter Umständen also auch nicht.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
Ich habe 2 Verständnisprobleme mit der Elster Steuerberechnung.
1.
Ich hatte mich erstmal gewundert, dass ich relativ wenig Steuern zurückerstattet bekommen würde, laut der Berechnung oben der festgesetzten Einkommenssteuer X. Allerdings steht ganz unten bei der Steuerbelastung "Ihre Steuerbelastung von Betrag X bezogen auf Ihr zu versteuerndes Einkommen von Betrag Y beträgt ...%" ein ganz anderer Betrag.
Der Betrag des zu versteuernden EInkommens Y unten stimmt mit der Angabe "Berechnung der Einkommensteuer zu versteuern nach dem Grundtarif" überein.
2.
Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommen wird nur der Freibetrag für eines meiner 2 Kinder (das erwachsene und in Ausbildung befindliche) in Anrechnung gebracht werden, was ich mir nicht erklären kann. Ich habe 2 Anlagen Kind mit den entsprechenden Angaben, Kindergeld etc. hinzugefügt. Ich bin geschieden in Steuerklasse 2, die Kinder leben bei mir. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde für beide hinzugefügt. Übertragung des Kinderfreibetrags für das ältere Kind ist nicht möglich, da es nicht mehr minderjährig ist.
Bei Anrechnung eines einzigen Kinderfreibetrags ergibt sich also die genannte Summe Y des zu versteuernden Einkommens. Das stimmt unter Umständen also auch nicht.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
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