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Zusammenveranlagung, 2 EÜR mit 2 Zertifikaten oder einem?

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    Zusammenveranlagung, 2 EÜR mit 2 Zertifikaten oder einem?

    Guten Abend,
    leider haben wir über die Suchfunktion nichts zu folgender Frage gefunden:
    Wir wollen uns nach unserer Hochzeit das erste Mal zusammen veranlagen lassen und haben beide Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Heißt, wir müssen beide jeweils separat eine EÜR anfertigen, richtig? Muss dies beides über dasselbe Zertifikat passieren oder können wir dazu jeder unser eigenes nutzen? Das wäre einfacher, da wir beide dort einige Daten aus dem Vorjahr übernehmen können, wie z.B. die Abschreibungen. Dass wir das Hauptformular über ein Zertifikat versenden müssen, wissen wir, es geht nur um die EÜR. Wir würden uns über eine Antwort freuen.
    Viele Grüße und eine schönen Abend!

    #2
    Das Zertifikat weist den Übermittler aus. Es ist also natürlich möglich, verschiedene Erklärungen mit verschiedenen Zertifikaten zu übermitteln.

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      #3
      Ich würde die EÜR's in den bisherigen Konten, also weiter getrennt erstellen, bei der Zusammenveranlagung müsst ihr euch für eines der Konten

      entscheiden. Dort würde ich zusätzlich den Bescheinigungsabruf für den Ehegatten einrichten, der nicht Kontoinhaber ist. Zumindest dessen

      Krankenkassenbeiträge sollten dann abrufbar sein. Für die Zusammenveranlagung sollte eine neue Steuernummer beantragt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo und danke für die Antworten. Ja, für den "Hauptbogen" mit den ganzen Anlagen nutzen wir dasselbe Zertifikat, wo man ja auch beide Personen eintragen kann. Da haben wir auch schon für beide die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt. Aber da die EÜR ja ein extra Formular ist und man da auch nicht 2 Personen eintragen kann, dachten wir uns, dass es ja am einfachsten ist, wenn wir dafür jeder unser eigenes Zertifikat nutzen und da die AfA-Daten übernehmen können (natürlich die Zahlen aktualisieren, aber spart ja trotzdem schon viel Zeit als alles neu abzutippen). Aber das scheint ja dann also möglich zu sein. Danke!
        Achso, wir dachten, eine gemeinsame Steuernummer kriegt man, sobald man das 1. Mal zusammen veranlagt wurde? Aktuell haben wir jeder eine eigene und haben die dort eingetragen.
        Schönen Sonntag an alle!

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          #5
          Aktuell haben wir jeder eine eigene und haben die dort eingetragen.
          Für die EÜR wird die auch gültig bleiben. Bei der gemeinsamen Einkommensteuererklärung kann man aber doch nur eine Steuernummer angeben

          und da passt eigentlich keine der bisher vergebenen Steuernummern, also kann man in der Erklärung auch gleich eine neue beantragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Achso, wir haben 2 unterschiedliche Profile mit der jeweiligen Steuernummer angelegt, aber stimmt, da wird man aus der Bearbeitung der Einkommenssteuererklärung "rausgeschmissen" und landet bei "Mein Elster -> Meine Profile". War mir gar nicht aufgefallen, dass dann in der Steuererklärung nur die eine Steuernummer steht.

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              #7
              War mir gar nicht aufgefallen, dass dann in der Steuererklärung nur die eine Steuernummer steht.
              So ist das ! Wichtig ist, dass bei der Zusammenveranlagung der Ehemann an erster Stelle (Person A) eingetragen wird.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Ja, das haben wir gemacht. Danke!

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                  #9
                  Nun hat sich doch noch eine Frage ergeben! Bei der EÜR geben wir ja jeweils unsere Steuernummer auf der Startseite des Formulars an (also jeder seine eigene). Nun gibt es unter "Allgemeine Angaben" noch das Feld "Steuernummer der Leitsteuererklärung". Kommt da auch wieder jeweils die eigene Steuernummer rein oder gibt die Ehefrau dort die Steuernummer des Ehemannes an, unter dessen Nr. die Einkommenssteuererklärung abgegeben wird?
                  Liebe Grüße

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                    #10
                    Im Moment habt ihr eigentlich noch keine für die Zusammenveranlagung gültige Leitsteuernummer. Wenn die Zusammenveranlagung

                    unter der bisherigen Steuernummer des Ehemanns übermittelt werden soll, sollte in beiden EÜR's diese Steuernummer als Leitsteuernummer

                    eingetragen werden. Die Angabe einer Leitsteuernummer ist in der EÜR allerdings nicht zwingend vorgeschrieben.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Genau, wir haben noch keine gemeinsame Steuernummer erhalten. Alles klar, also unter "allgemeine Angaben" trägt jeder seine eigene Steuernr. ein und bei der Leitsteuernummer wird die des Ehemannes eingetragen. Check.
                      Vielen herzlichen Dank Charlie24 für Ihre sehr präzisen und auch unglaublich schnellen Antworten. Respekt für Ihr reges Engagement in diesem Forum!

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