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Vergütung als Lehrbeauftragter an Universität

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    Vergütung als Lehrbeauftragter an Universität

    Guten Abend,
    wo trage ich bei der EÜR die Vergütung für meinen Lehrauftrag an der Uni ein?
    Ich bin freiberuflich, nicht angestellt. Nach meinem Verständnis müsste sie da unter 2.000 Euro p.a. steuerfrei sein, oder?
    Kann ich trotzdem noch Kosten für Fachliteratur geltend machen?
    Als Pauschale oder einzeln aufgestellt?
    Falls ja wo?
    Vielen Dank und schönen Abend,
    M.

    #2
    Einnahmen sind auf Seite 3 der EÜR einzutragen. Was es mit den 2.000 Euro auf sich hat müsstest Du klären.

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      #3
      Falls Du § 3 Nr. 26 EStG meinst und das auch passt (Nebenberuflichkeit und so), der Freibetrag beträgt 3.000 €, früher 2.400 €.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Sofern § 3 Nr. 26 EstG zutrifft können aber keine zusätzlichen Betriebsausgaben abgezogen werden.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          Aber wie stelle ich in der Steuererklärung klar, dass die Einnahmen steuerfrei sind? Oder braucht man die dann nicht anzugeben?

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            #6
            Aber wie stelle ich in der Steuererklärung klar, dass die Einnahmen steuerfrei sind? Oder braucht man die dann nicht anzugeben?
            Das gibt man sowohl in der EÜR wie in der Anlage S an. In der EÜR erfasst man die Einnahmen zusätzlich in Zeile 91,

            in der Anlage S macht man die Angaben zu dem als steuerfrei behandelten Honorar auf Seite 3 Sonstiges in Zeile 46.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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