Sie haben steuerpflichtigen Arbeitslohn erhalten, von dem kein Steuerabzug vorgenommen wurde?
ist, darf der ja wohl nicht in Zeile 21 erfasst werden. Wenn ein geringer Teil deines Arbeitslohns in Deutschland versteuert werden muss,
wozu ich ohne Befassung mit dem DBA nichts sagen kann, dann wäre allenfalls dieser Anteil in Zeile 21 zu erfassen. Da müsste ich mir jetzt
erst die Anlage N-Aus genau anschauen, ob sich dort ein Hinweis findet. Der gesamte Bruttolohn kann jedenfalls nicht in die Zeile 21 gehören.
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