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Arbeitszimmer mehr als 1250€

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    Arbeitszimmer mehr als 1250€

    Hallo!
    Ich habe eine Frage zum Arbeitszimmer meiner Frau. Bislang habe ich alles berücksichtig, sodass ich ein paar mal über 1250€ kam. So wie ich das gesehen habe, wurde da keine Kürzung des Betrages vorgenommen.
    Bsp.: 2021
    Es stand dort im Steuerbescheid, dass ich 1621€ angesetzt habe. Weil ich alles angeführt habe. Man sagte mir, dass eh nur 1250€ berücksichtigt werden

    Nun meine Frage:
    Nimmt das Finanzamt eine automatische Reduzierung des Betrages vor oder hätte ich das selbst machen sollen?
    Ich befürchte eine evtl. Nachzahlung.

    Leider habe ich auch kein passenden Beitrag dazu gefunden.

    VIelen Dank im Voraus!

    #2
    Mehr als die 1.250,00 € bzw. jetzt neu 1.260,00 € darf man nur geltend machen, wenn das häusliche Arbeitszimmer

    den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Ob das bei deiner Frau

    so ist, müsst ihr selbst wissen, ebenso, ob das Finanzamt die Kosten ungeschmälert anerkannt hat.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage eigentlich nichts zu tun. Kürzen muss man selbst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hmm…ok!
      Wie es denn bei Lehrern aus?

      Wenn ich das richtig verstehe, muss ich aulso nachzahlen, richtig

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        #4
        Wie es denn bei Lehrern aus?
        Da ist bei 1.250,00 € bzw. ab 2023 bei 1.260,00 € Schluss, wobei die 1.260,00 € ab 2023 als Pauschale angesetzt werden dürfen.

        Das war bei Lehrern aber schon immer so ! Schließlich arbeiten Lehrer auch in der Schule und nicht nur zuhause.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Dann ist das doch aber Fehler von Elster Online. Wieso gibt es dann keine „Kappungsgrenze“?

          Zumindest müsste es dann zwei unterschiedliche Formulare geben, oder?

          Ich kann doch nicht einen Pauschalbetrag von 1260€ angeben. Es kann doch dann keiner nachvollziehen, wie sich der Betrag zusammensetzt.

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            #6
            Ab dem Steuerjahr 2023 ist es bei Lehrern mit dem häuslichen Arbeitszimmer so oder so zu Ende, weil Arbeitszimmerkosten ab 2023 generell nur noch angesetzt werden können wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.

            Dafür wurde die Home-Office-Pauschale großzügiger geregelt. Steht nämlich dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (wie regelmäßig bei Lehrern), darf die Home-Office-Tagespauschale auch dann beansprucht werden, wenn am selben Tag die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird. Gleichzeitig kann für diese Tage die Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Das ganze geht bis zu max. 210 Tagen im Jahr zu 6 €, daraus ergibt sich mit 1.260 € nahezu der gleiche Betrag wie früher beim Arbeitszimmer.

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              #7
              Dann ist das doch aber Fehler von Elster Online. Wieso gibt es dann keine „Kappungsgrenze“?
              Es gibt zwar ein spezielles Feld für ein häusliches Arbeitszimmer, aber woran sollte Mein ELSTER erkennen, dass du maximal

              1.250,00 € geltend machen darfst ? Es steht in der Eingabehilfe und die muss man eben lesen.

              Hilfe_Arbeitszimmer.jpg

              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Also muss ich das nächste mal einfach pauschal 1250€ eintragen?
                Egal wie viel ich an Energie- und Nebenkosten ausgegeben habe?

                Hmm.....
                Das finde ich ein bisschen willkürlich.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Rudmacdude Beitrag anzeigen
                  Das finde ich ein bisschen willkürlich.
                  Es gibt auch den Werbungskostenpauschbetrag, die Abgeltungssteuer, die Härtefallregelung und vieles anderes, wo Beträge über einen Kamm geschert werden. Wenn Du das Steuerrecht gerecht und noch komplizierter machen willst, dann müsstest Du Dich politisch engagieren.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Rudmacdude Beitrag anzeigen
                    Also muss ich das nächste mal einfach pauschal 1250€ eintragen?
                    Egal wie viel ich an Energie- und Nebenkosten ausgegeben habe?

                    Hmm.....
                    Das finde ich ein bisschen willkürlich.
                    Das nächste Mal (also bei der Einkommensteuererklärung 2023) gibt es für Lehrer_innen im Normalfall keinen Abzug der Kosten des häuslichen Arbeitszimmers mehr. Dafür können sie an maximal 210 Tagen im Jahr eine Home-Office-Pauschale von 6 € / Tag geltend machen, also maximal 1.260 €. Irgendwelche Kosten müssen dafür nicht dargelegt werden, es ist auch kein gesonderter Raum in der Wohnung dafür erforderlich. Ausreichend ist, dass z. B. die Unterrichtsvorbereitung zu Hause erfolgt ist. Das kann auch auf dem Küchentisch sein. Die Tage der Anwesenheit in der Schule und die Tage, für die die Home-Office-Pauschale geltend gemacht wird, dürfen sich überschneiden.

                    Das alles ist Folge der Rechtsänderungen, die ab 01.01.2023 gelten, ist also noch nicht für die Einkommensteuer 2022 anzuwenden, aber ab 2023. Entsprechende Felder wird es dann sicher auch in der Anlage N bei ELSTER geben.

                    Willkürlich würde ich das nicht nennen, eher eine Vereinfachung.

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                      #11
                      OK!
                      Danke erstmal für die Antworten.

                      Abschließende Frage:
                      Werde ich da nun etwas rückzahlen müssen?

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                        #12
                        Werde ich da nun etwas rückzahlen müssen?
                        Wenn du deine Erklärungsfehler selbst meldest, werden die Steuerbescheide geändert, sonst wird das wahrscheinlich

                        nachträglich nicht erkannt. Du kannst ja die Bescheide durchsehen, man sieht doch, ob das Finanzamt mehr als 1.250,00 €

                        anerkannt hat.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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