Werbungskostenpauschale 1200 € wo eintragen?

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  • Kringel2
    Neuer Benutzer
    • 18.09.2023
    • 1

    #1

    Werbungskostenpauschale 1200 € wo eintragen?

    Hallo,
    kann mir jemand sagen, ob das vom FA automatisch abgezogen wird? Und wenn nein, in welchem Formular und in welche Zeile das angegeben werden muss?
    Kann ich zusätzlich noch die Kontoführungs- und Arbeitsmittelpauschale angbeben, oder schmälert das die 1200€.
    Wo kann ich noch Basisbetrag (wie hoch?wenn es auch privat genutzt wird? ) für Handynutzung auch für Arbeit eintragen?

    Danke im voraus für Hilfestellung!
  • weinmann-manfred
    Erfahrener Benutzer
    • 09.01.2008
    • 111

    #2
    Hallo, wenn Sie keine Werbungskosten angeben, dann wird Ihnen eine Werbungskostenpauschale von 1200 € automatisch vom FA eingetragen. Glauben Sie, dass Sie Werbungskosten von mehr als 1200 € geltend machen können, dann sollten Sie sie einzeln aufführen.

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45933

      #3
      Es gibt keine Arbeitsmittelpauschale, wie kommst du zu der Annahme ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Du siehst doch an der Steuerberechnung, dass genau 1.200 Euro Werbungskosten angesetzt werden, wenn man Werbungskosten angibt, die niedriger sind.

        Kommentar

        • Picard777
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2006
          • 7872

          #5
          Du wirst auch nirgends eine Stelle finden, wo der Arbeitnehmerpauschbetrag abgefragt wird. Es werden -natürlich- nur Deine tatsächlichen Werbungskosten abgefragt.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar

          • weinmann-manfred
            Erfahrener Benutzer
            • 09.01.2008
            • 111

            #6
            Alles richtig. Ich habe nicht von Arbeitsmittelpauschale sondern allgemein von einer Werbungskostenpauschale geschrieben, die das FA am Bruttolohn oder Bruttogehalt abzieht.

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            • Hilfsprofi
              Erfahrener Benutzer
              • 04.11.2021
              • 519

              #7
              Du warst ja auch nicht gemeint.

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