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Anlage V - Zurechnung des Überschusses zur steuerpflichtigen Person

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    Anlage V - Zurechnung des Überschusses zur steuerpflichtigen Person

    Hallo zusammen,

    ich bekomme bei meinen Anlagen V überall diese Fehlermeldung:
    "Es wurde der Überschuss der Anlage V angegeben, es wurde jedoch keine Zurechnung des Überschusses zur steuerpflichtigen Person / Ehemann / Person A / Gesellschaft und / oder Ehefrau / Person B angegeben (1. Anlage V)."
    Diese lässt sich zwar beheben, indem ich mir jeweils 100% des Überschusses zuordne. Allerdings bin ich mittlerweile geschieden und einzelveranlagt. Es gibt also gar keine Person B. Wo liegt der Fehler, dass ich dennoch bei allen Anlagen V manuell den Überschuss übertragen soll?

    #2
    "Diese lässt sich zwar beheben, indem ich mir jeweils 100% des Überschusses zuordne. Allerdings bin ich mittlerweile geschieden und einzelveranlagt."

    Dann ist es doch richtig, dass du dir den Gewinn 100% zuordnest, oder?

    Man beachte die Schrägstriche auch hier:

    "Es wurde der Überschuss der Anlage V angegeben, es wurde jedoch keine Zurechnung des Überschusses zur steuerpflichtigen Person / Ehemann / Person A / Gesellschaft und / oder Ehefrau / Person B angegeben (1. Anlage V)."

    steuerpflichtige Person ODER Ehemann ODER Person A etc...

    Kommentar


      #3
      Diese lässt sich zwar beheben, indem ich mir jeweils 100% des Überschusses zuordne. Allerdings bin ich mittlerweile geschieden und einzelveranlagt.
      Wenn dir die vermieteten Immobilien allein gehören, ist das korrekt. Wenn nicht, müsste eine Feststellungserklärung ESt 1 B erstellt werden
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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