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Hilfe zur Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen - Handwerkerleistungen

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    Hilfe zur Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen - Handwerkerleistungen

    Hallo,

    beim Ausfüllen der oben genannten Anlage stehe ich etwas auf dem Schlauch und hoffe, dass mir geholfen werden kann.

    Mein Freund und ich (nicht verheiratet, keine eingetragene Lebenspartnerschaft -> folglich beide Alleinstehend) haben einen gemeinsamen Haushalt. Ich mache die Steuererklärung online über Mein ELSTER, mein Freund macht sie noch klassisch in Papierform. Letztes Jahr haben wir umfassend renoviert.

    Einige Rechnungen nennen dabei als Empfänger nur meinen Freund:
    1. Rechnung: Renovierungsarbeiten an Dachgaube, Gesamtbetrag: 1.906€, enthaltene Brutto-Lohnkosten: 1.486€
    2. Rechnung: Fliesenlegerarbeiten, Gesamtbetrag: 5.025€, enthaltene Brutto-Lohnkosten: 1.228€
    3. Rechnung: Sanierung Wandputz, Gesamtbetrag: 3.334€, enthaltene Brutto-Lohnkosten: 2.528€

    Andere Rechnungen nennen uns beide als Empfänger:
    4. Rechnung: Fensterrenovierung, Gesamtbetrag: 4.760€, enthaltene Brutto-Lohnkosten: 841€
    5. Rechnung: Modernisierung Küche, Gesamtbetrag: 10.890€, enthaltene Brutto-Lohnkosten: 973€
    6. Rechnung: Modernisierung Haustür, Gesamtbetrag: 4.140€, enthaltene Brutto-Lohnkosten: 169€

    Zusammengerechnet ergeben das Lohnkosten von 7.225€, was also schon über den Höchstbetrag von 6.000€ hinausgeht.
    Die Rechnungen auf denen nur mein Freund genannt ist, kann - soweit ich das verstanden habe - auch nur er selbst von der Steuer absetzen (Aufteilung: Ich 0%, Er 100%). Die Rechnungen auf denen wir beide genannt sind, können wir frei aufteilen (normalerweise 50/50, es geht aber auch Ich 100%, Er 0% etc.).
    Soweit zu den gegebenen Verhältnissen.

    Mein Freund füllt seine Steuererklärung wie gesagt noch in Papierform aus, beim Punkt "Handwerkerleistungen" hat er also nur 3 Zeilen für Eingaben zur Verfügung. In ELSTER hat kann man hingegen mehr Angaben machen.
    Die gewöhnliche Aufteilung ist ja 50/50. In Zeile 10 müssen wir beide jeweils angeben, dass ein ganzjährig gemeinsamer Haushalt mit 1 weiteren Person bestanden hat und Namen sowie Geburtsdatum des Anderen nennen.

    50/50-Aufteilung beispielhaft für Rechnung 4 (da wir dort beide benannt sind): Auf meinem Formular stünde dann "Art der Aufwendung: Fensterrenovierung; Rechnungsbeträge anteilig: 2.380€, Lohnanteile inkl. Umsatzsteuer: 421€" und auf dem Formular meines Freundes stünde das gleiche (quasi die weiter oben genannten Rechnungswerte halbiert)? Sind bei der "normalen" Aufteilung keine Eintragungen in den Zeilen 12, 13 oder 14 vorzunehmen?
    Was, wenn wir anders aufteilen (müssen)? Da in den ersten 3 Rechnungen mein Freund als einziger Rechnungsempfänger aufgeführt ist, müsste er dann beispielsweise für Rechnung 1 eintragen "Art der Aufwendung: Renovierungsarbeiten an Dachgaube; Rechnungsbeträge anteilig 1.906€; Lohnanteile inkl. Umsatzsteuer: 1.486€" und in Zeile 12 "100%"? Muss ich dann auf meinem Formular die gleiche Rechnung trotzdem nennen und "Art der Aufwendung: Renovierungsarbeiten an Dachgaube; Rechnungsbeträge anteilig 0€; Lohnanteile inkl. Umsatzsteuer: 0€" und in Zeile 12 "0%" eintragen oder lasse ich die Eintragung frei, wenn mein Partner die 100% übernimmt?

    Da mein Freund auf dem Papiervordruck ja nur 3 Zeilen zur Verfügung hat, macht es Sinn, dass er die Rechnungen 1 bis 3 zu 100% für sich übernimmt und ich die Rechnung 4 zu 100% für mich. Die Rechnungen 5 und 6 können wir außer Acht lassen, da wir mit den ersten 4 Rechnungen bereits über 6.000€ landen. Sollte der andere Partner jedoch die 0% auf einer extra Zeile auflisten müssen, kann ich gar keine Rechnung für mich geltend machen, da mein Partner dann eine 4. Zeile auf dem Papiervordruck bräuchte.

    Und was ist mit der Formulierung "Laut einzureichendem gemeinsamen Antrag" gemeint? Wie kann man etwas gemeinsam einreichen, wenn der eine seine Erklärung auf Papier und der andere online macht?

    Ich hoffe, dass ihr meinen Gedankengängen folgen konntet und mir irgendwie bei der Frage helfen könnt, was ich wo bei wem eintragen muss.
    Bitte entschuldigt die langen Ausführungen.

    Mit vielen Grüßen, J.K.

    #2
    Du denkst zu kompliziert. Ich würde eine Gesamtaufstellung aller Rechnungen machen und durch zwei teilen. Ihr seid ja eine Lebensgemeinschaft, auch wenn die Rechnungen mal so, mal so sind. Wenn drei Zeilen nicht reichen, muss man halt eine Extraanlage per Excel oder sonst wie machen.

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      #3
      Danke für die Antwort!

      Ich hatte nur auf einer externen Seite folgendes gelesen: "Sachverhalt: Im Streitfall ging es um Handwerkerleistungen, die für den Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wurden, den er zusammen mit seiner Schwester bewohnte. Die Rechnungen waren an die Schwester adressiert und wurden vom Steuerpflichtigen beglichen. Das Finanzamt versagte eine Steuerermäßigung beim Steuerpflichtigen, was das Finanzgericht München bestätigte. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen setzt voraus, dass der Steuerpflichtige eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Aus der Rechnung müssen sich die wesentlichen Grundlagen der Leistungsbeziehung entnehmen lassen, insbesondere der Leistungserbringer als Rechnungsaussteller, der Leistungsempfänger, Art, Zeitpunkt und Inhalt der Leistung sowie das dafür vom Steuerpflichtigen geschuldete Entgelt. Im Streitfall waren die Handwerkerrechnungen allerdings nicht an den Steuerpflichtigen, sondern an seine Schwester gerichtet, d. h., er hatte keine Rechnung erhalten." Das ist allerdings aus dem Jahr 2016.
      Deshalb war ich mir nicht ganz sicher, wie das nun ist, wenn bloß mein Freund auf der Rechnung steht.

      Wenn wir die Angaben nun aber ungeachtet des Briefkopfes machen: Müssen wir sie dann so "halbiert" eintragen, wie ich das weiter oben geschrieben habe und entfallen damit Eintragungen in den Zeilen 12 bis 14?

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