Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

KAP Fehlermeldung zu "anrechenbare noch nicht angerechnete ausländ. Steuern"

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    KAP Fehlermeldung zu "anrechenbare noch nicht angerechnete ausländ. Steuern"

    Hallo, komme hier nicht weiter, beständige Fehlermeldung. Meine Eingaben in meiner Anlage KAP:
    Feld 5 angekreuzt, Feld 7: 2.140 €, Feld 16: 1.602 € (zusammenveranlagte Ehegatten), Feld 37: 134,73 €, Feld 38: 7,40 €, Feld 41: 415,83 €. Ehefrau ohne eigene Anlage KAP, da keine Kapitalerträge.
    Fehlermeldung: "Es wurde der Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge gestellt, hierzu sind auch Angaben zum Sparer-Pauschbetrag zu tätigen (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)."
    Wo liegt der Fehler?
    Danke für Antworten.

    #2
    Wahrscheinlich musst du in Zeile 17 noch 0 eintragen, nachgestellt habe ich den Fall aber jetzt nicht.

    Warum willst du die Anlage KAP überhaupt ausfüllen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke, Charlie24, mit der Null im Feld 17 kommt jetzt keine Fehlermeldung mehr.
      Warum ich die Anlage KAP überhaupt ausfüllen will? Weil ich die zusammen 142 € Kapitalertragssteuer + Soli erstattet haben möchte. Die hatte Bank A pflichtgemäß abgeführt, während ich von Bank B die Bescheinigung über verrechnungsfähige - aber tatsächlich nicht verrechnete - ausländische Steuer habe. Die Verrechnung geht so nur über die Steuererklärung.

      Kommentar


        #4
        Die Verrechnung geht so nur über die Steuererklärung.
        Das ist natürlich ein Grund für die Einreichung der Anlage KAP.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X