KAP Fehlermeldung zu "anrechenbare noch nicht angerechnete ausländ. Steuern"

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  • kapiert88
    Neuer Benutzer
    • 09.09.2018
    • 5

    #1

    KAP Fehlermeldung zu "anrechenbare noch nicht angerechnete ausländ. Steuern"

    Hallo, komme hier nicht weiter, beständige Fehlermeldung. Meine Eingaben in meiner Anlage KAP:
    Feld 5 angekreuzt, Feld 7: 2.140 €, Feld 16: 1.602 € (zusammenveranlagte Ehegatten), Feld 37: 134,73 €, Feld 38: 7,40 €, Feld 41: 415,83 €. Ehefrau ohne eigene Anlage KAP, da keine Kapitalerträge.
    Fehlermeldung: "Es wurde der Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge gestellt, hierzu sind auch Angaben zum Sparer-Pauschbetrag zu tätigen (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)."
    Wo liegt der Fehler?
    Danke für Antworten.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Wahrscheinlich musst du in Zeile 17 noch 0 eintragen, nachgestellt habe ich den Fall aber jetzt nicht.

    Warum willst du die Anlage KAP überhaupt ausfüllen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • kapiert88
      Neuer Benutzer
      • 09.09.2018
      • 5

      #3
      Danke, Charlie24, mit der Null im Feld 17 kommt jetzt keine Fehlermeldung mehr.
      Warum ich die Anlage KAP überhaupt ausfüllen will? Weil ich die zusammen 142 € Kapitalertragssteuer + Soli erstattet haben möchte. Die hatte Bank A pflichtgemäß abgeführt, während ich von Bank B die Bescheinigung über verrechnungsfähige - aber tatsächlich nicht verrechnete - ausländische Steuer habe. Die Verrechnung geht so nur über die Steuererklärung.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Die Verrechnung geht so nur über die Steuererklärung.
        Das ist natürlich ein Grund für die Einreichung der Anlage KAP.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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