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Zu hohen geldwerter Vorteil durch Leasing-Auto durch wenige Fahrten im Büro ?

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    Zu hohen geldwerter Vorteil durch Leasing-Auto durch wenige Fahrten im Büro ?

    Hallo,
    Habe einen Dienstwagen mit privater Nutzung - als Leasing Fzg. - von meinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.
    Dafür ist einen GWV in meiner Entgeltabrechnung monatlich eintragen, und ich zahle auch einen Anteil der Leasingrate.
    Der GWV ist -m.W. - errechnet, als wenn ich alle Arbeitstage im Jahr (220) ins Büro ( 7km bis zu ERST) fahren würde.
    Da ich aber in 2020 Corona Jahr "nur" 64 Arbeitstage ins Büro gefahren bin, müsste der 1% Regel-GWV durch dem 0,002%-GWV ersetzt werden.
    Wo könnte man diese Unterschiede in Mein Elster eintragen ?
    Danke Euch für die Unterstützung,
    Adrian09

    #2
    Wo könnte man diese Unterschiede in Mein Elster eintragen ?
    Eigentlich überhaupt nicht. Das geht nur über eine entsprechende Kürzung des Bruttolohns.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok, dann müsste dies dann im Züge eines Einspruchs geltend machen ( die entsprechende Kürzung des Bruttolohns)....
      Danke !
      Mfg, Adrian09

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        #4
        Bei meiner Frau traf diese Situation auch zu und da habe ich auch einfach eine Kuerung des Bruttolohns gemacht und einen entsprechenden Vermerk angegeben. Wurde so vom Finanzamt akzeptiert.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

        Kommentar


          #5
          Ok, dann müsste dies dann im Züge eines Einspruchs geltend machen ( die entsprechende Kürzung des Bruttolohns)..
          Nein, das geht doch bereits in der Erklärung, siehe Antwort '#4.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Nach meinem (ziemlich gesicherten) Kenntnisstand sind das zwei völlig verschiedene Dinge:
            • die 1% werden für die Privatnutzung versteuert, und zwar immer - außer in den Monaten, in denen nachweislich kein einziger Tag mit dem Dienstwagen gefahren werden konnte (Fahrtenbuch, oder Schlüssel im Firmentresor, oder ganzer Monat im Krankenhaus oder irgendsowas). Ansonsten werden die 1% immer versteuert;
            • und zusätzlich werden 0,03% für die Fahrten zur Arbeitsstätte versteuert, von denen die mögliche Entfernungspauschale (0,30 € pro km) auch vom Arbeitgeber mit 15% pauschalversteuert werden kann (der Rest muss mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, genauso wie die 1% für die Privatnutzung).
            Die 0,03% aus dem zweiten Posten ergeben sich rechnerisch aus 0,002% mal durchschnittlich 15 Tage pro Monat (Wochenenden/Urlaub/Krankheit abgezogen). Hier lamm man ggf. die tatsächlichen Tage ansetzen, wenn die durchschnittlich 15 Tage nicht zutreffen.

            Aber im Prinzip muss das alles der Arbeitgeber in der Gehaltsabrechnung richtig versteuern (und auch in die Lohnsteuerbescheinigung eintragen).

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              #7
              Aber im Prinzip muss das alles der Arbeitgeber in der Gehaltsabrechnung richtig versteuern (und auch in die Lohnsteuerbescheinigung eintragen).
              Wenn das aber nicht so gemacht wurde, weil nicht von Anfang des Jahres an absehbar, kann der Ansatz der 0,002 statt der 0,03 auch noch in der

              Einkommensteuererklärung nachgeholt werden. Kommerzielle Steuerprogramme bieten dafür sogar eigene Erfassungsdialoge, Mein ELSTER nicht.

              Korrekturdialog.jpg
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Hallo mhanft,
                Danke für Deine ausführliche Erklärung.
                Es kommen in Frage die Jahre 2020 und 2021, als ich wegen Corona nur wenige Tage ins Büro gefahren bin.
                Habe hinzu damals meine EStE im Papierform abgegeben, und im dem Bescheid wurden Entfernungspauschalen ( für 64 Tage in 2020, und 18 Tage für 2021) berücksichtigt, eine Kürzung des Bruttoarbeitslohnes durch einen kleineren GWV - als in der Entgeltabrechnung eingetragen wurde - ist nicht erfolgt. [wenn noch etwas erreichen will, bleibt mir nur den Einspruch...]
                Mir ist nicht mal klar, wie der berechnete GWV (401,23 monatlich) zustande kommt.
                Nach Deinen Ausführungen, müsste dies - bei einem BLP(Bruttolistenpreis) von 53445€ * 1% = 534,45 € monatlich) sein, hinzu 53445*0,03%*7(km)= 112,23€; 534,45+112,23=646,68 und NICHT 401,23....
                Wo habe ich einen Denkfehler ?
                Danke Dir,
                Adrian09

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                  #9
                  Kann ich so nicht sagen - da müsste man (=ein Steuerberater) mal den Einzelfall prüfen. Beim Bruttolistenpreis kann man außerdem bestimmte Sonderausstattung abziehen (da gibts nach meiner Erinnerung eine offizielle Liste vom BMF, was geht und was nicht, meines Wissens z.B. Winterräder, Autotelefon, Leichtmetallräder o.ä.) - und er wird auf volle 100 € abgerundet.

                  Und die Fahrten zur Arbeitsstätte könnten mit 15% pauschalversteuert worden sein (und würden dann nicht enthalten sein, müssten in diesem Fall aber separat auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sein) - wobei auch nur 0,30 € * 7 km * 15 Tage = 31,50 € pauschalversteuerbar wären; der Rest der gesamten Fahrtkosten (53.400 € * 0,03% * 15 Tage = 112,14), also 112,14 - 31,50 = 80,64 € müssten - ebenso wie die 1% Privatnutzung - individualversteuert werden.

                  So hat mir das jedenfalls mal ein Steuerberater erklärt - und so hab ich das als Arbeitgeber auch viele Jahre lang abgerechnet. Steuerberater und Finanzamt waren zufrieden

                  Warum die Beträge bei dir so niedrig sind, könnte ich mir höchstens mit dem Ansatz eines niedrigeren Bruttolistenpreises erklären (siehe oben). Oder der Arbeitgeber hats halt einfach falsch gemacht...

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                    #10
                    Hallo mhanft,
                    danke nochmals für die Erklärungen... Werde bei meinem Arbeitgeber fragen, wie der GWV errechnet wurde, bzw. auf welcher Grundlage....Wenn ich Weiteres weiß, melde mich, falls Du Interesse daran hast.... Schönen Sonntag noch... Adrian 09

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