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sparerpauschbetrag mit ausländischen zinsen?

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    sparerpauschbetrag mit ausländischen zinsen?

    Hallo, da ich Einkünfte aus Kapitalvermögen im Ausland habe, muss ich meines Verständnisses nach die Anlage KAP ausfüllen.Wiess jemand wie das dann funktioniert mit dem Sparerpauschbetrag? Angeblich gilt er auch für ausländische Zinsen. Nur wie beantragt man ihn dann?
    vielen Dank schonmal!
    Zuletzt geändert von blonde_ice; 24.09.2023, 16:28.

    #2
    wie funktioniert der sparerpauschbetrag mit ausländischen zinsen?
    Beim Finanzamt nicht anders als mit inländischen Zinsen. Du kannst nur nichts freistellen und musst deine ausländischen Kapitalerträge

    jedes Jahr erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok, danke. Bei meinen inländischen Kapitalerträgen habe ich den pauschbetrag direkt bei der jeweiligen Bank beantragt. Wie kann ich den für meine ausländischen Kapitalerträge beantragen?
      vielen Dank
      ​​

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        #4
        Der wird automatisch gewährt, soweit er noch nicht durch andere Kapitalerträge ausgeschöpft ist.

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          #5
          Ah,super. Das wollte ich hören! );.
          vielen Dank!

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            #6
            Hallo nochmal, da ist wohl irgendwas schiefgelaufen. Musste jetzt doch Steuern auf meine Ausländische Kapitalerträge bezahlen. Zwar nur 21€ (25%), aber trotzdem ärgerlich. Ich hatte noch reichlich übrig von meinem Pauschbetrag. Hat jemand eine Idee was falsch gelaufen sein könnte?
            Vielen Dank!

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              #7
              Du hast entweder nicht alle Zinsen erklärt oder die inländischen nicht richtig,

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                #8
                Hallo !

                Gleich zu Beginn der Erfassung in Anlage KAP Abschnitt 1 Anträge kann man sich "verirren", weil da zwei Anträge / Erfassungsmöglichkeiten angeboten werden:

                Und da haben Sie sich wohl "etwas bei der Erfassung verirrt" ...

                Im Zweifel das Finanzamt anrufen und telefonisch abklären, was da schief gelaufen ist!

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                  #9
                  Du hast entweder nicht alle Zinsen erklärt oder die inländischen nicht richtig,
                  Wenn der Sparer-Pauschbetrag nicht bereits durch inländische Kapitalerträge vollständig ausgeschöpft ist, hätte es genügt, den tatsächlich in Anspruch

                  genommenen Betrag in Zeile 17 der Anlage KAP einzutragen. Dann wird der Rest bei den ausländischen Kapitalerträgen angerechnet.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Die Aussage von Charlie24 stimmt so leider nicht:

                    Nicht "Wenn ...", wie es Charlie24 beschreibt, sondern: Der "In Anspruch genommene Sparerfreibetrag" muss immer entweder in die Zeile 16 oder 17 eingetragen werden!

                    Wenn in diesen beiden Zeilen nichts drinsteht:

                    Tja, der Finanzbeamte oder die berühme Alleskönnerin "KI" könnte immer nachsehen, wieviele Kapitalerträge steuerfrei ausbezahlt wurden, und dann alles richtig rechnen - tun beide jedoch nicht:
                    - ersterer weil er keine Zeit hat,
                    - zweiterer, weil er zu dumm programmiert wurde und keineswegs "KI" ist.

                    Und "der Einfachheit halber aber steuerzahler-unfreundlich" gehen beide davon aus, dass der Freibetrag schon anderweitig ausgenutzt ist ...

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                      #11
                      Wenn ich die inländischen Kapitalerträge nicht erkläre, reicht der Eintrag in Zeile 17 der Anlage KAP vollkommen aus.

                      Das habe ich bei 2 Angehörigen, die 2022 Kapitalerträge aus Beteiligungen hatten, heuer erst wieder praktiziert.

                      Zeile_17.jpg
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Hallo,

                        @blonde_ice: Was hast du denn in den Zeilen 16 und 17 eingetragen?

                        Wenn ich die inländischen Kapitalerträge nicht erkläre, reicht der Eintrag in Zeile 17 der Anlage KAP vollkommen aus.
                        Natürlich. Einzig fraglich ist dann, ob man noch den Antrag Zeile 5 stellen muss.

                        Tja, der Finanzbeamte oder die berühme Alleskönnerin "KI" könnte immer nachsehen, wieviele Kapitalerträge steuerfrei ausbezahlt wurden,
                        Tja, wenn du uns mal erklären könntest, wo das Finanzamt das nachschauen kann, dann wären wir alle schlauer.

                        Im Ernst, das kann im Rahmen der Steuererklärung nicht abgeglichen werden. Die entsprechenden Meldungen der Banken werden erst lange Zeit später ausgewertet, ebenso wie die Daten aus dem Ausland. Wenn es ganz blöd kommt ist man dann schon in der Steuerhinterziehung (in der Regel kommt aber erstmal eine Nachfrage).

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          Einzig fraglich ist dann, ob man noch den Antrag Zeile 5 stellen muss.
                          Bei ausländischen Kapitalerträgen muss man nicht mal das, bei den Beteiligungserträgen, die ich erklärt habe, wohl schon.

                          Von denen sind aber auch Steuern einbehalten worden.

                          Tja, wenn du uns mal erklären könntest, wo das Finanzamt das nachschauen kann, dann wären wir alle schlauer.
                          Die Bescheinigungen über die tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbeträge werden bei uns inzwischen im Februar bereitgestellt.

                          Ob man die auswerten könnte, kann ich nicht sagen. Meine Frau und ich erteilen gemeinsame Freistellungsaufträge. Eine unserer

                          Banken übermittelt unter meiner ID, eine andere unter der ID meiner Frau. Kapitalerträge hat jeder von uns bei jeder der beiden Banken.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo, vielen Dank für Eure Antworten. War dann wohl mein Fehler, ich hatte nichts in Zeile 17 eingetragen. Hatte wirklich gedacht, das wird automatisch gegengerechnet, > Uwe64 . War wohl naiv... Meint Ihr es lohnt sich wegen 21€ nochmal beim Finanzamt nachzufragen? Könnte ich es im Nachhinein ändern?

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                              #15
                              Könnte ich es im Nachhinein ändern?
                              Wenn du den Sparer-Pauschbetrag von 801,00 € im Jahr 2022 nicht ausgeschöpft hast und die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, könnte man

                              das natürlich ändern. Ob es sich lohnt, ist doch allein deine Entscheidung. Wahrscheinlich reicht ein Antrag auf schlichte Änderung.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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