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13. Monatsgehalt richtig eintragen

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    13. Monatsgehalt richtig eintragen

    Hallo zusammen,

    ich habe 2022 ein 13. Monatsgehalt von meinem Arbeitgeber erhalten.
    Das Gehalt wurde im September zusammen mit der Energiepreispauschale ausgezahlt und in der Lohnbescheinigung mit aufgeführt. Man kann sehen, dass bereits Sozialversicherungsbeiträge abgezogen wurden, jedoch keine Lohnsteuer. Der Eintrag in der Lohnbescheinigung hat das Kürzel "E" (Einmalbezug). Das Finanzamt sollte also bereits Kenntnis davon haben. Die Summe ist auch beim Bruttoarbeitslohn schon mit einberechnet und entsprechend mit den übermittelten eDaten in Anlage N unter "2 - Angaben zum Arbeitslohn - Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 1 bis 5" eingetragen worden.
    Soweit ich weiß, muss dieses 13. Monatsgehaltsgehalt aber mit Steuerklasse 6 versteuert werden. Daher habe ich in Anlage N unter "2 - Angaben zum Arbeitslohn - Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6 oder einer Urlaubskasse - Punkt 6" einen neuen Eintrag mit dem entsprechenden Betrag angelegt (ohne die 300 € Energiepreispauschale, da die ja steuerfrei ist). Ich habe aber auch gelesen, dass dieses Eingabefeld für den Fall gedacht ist, dass man Einnahmen hatte die noch gar nicht erfasst wurden.

    Meine Frage dazu ist daher: Muss ich diese Summe wirklich dort eintragen oder reicht es aus, dass das Finanzamt die Daten schon über die Lohnsteuerbescheinigung des Monats September erhalten hat? Falls der Eintrag unnötig ist, würde ich für das 13. Monatsgehalt dann doppelt Steuern zahlen?
    Übrigens, wenn ich unter "Prüfen" auf "Detaillierte Steuerberechnung" klicke und mir im erzeugten PDF die Zeile "Bruttoarbeitslohn" anschaue, dann ist es tatsächlich so, dass das 13. Monatsgehalt nochmal zusätzlich aufaddiert wurde, obwohl es ja schon enthalten war.

    bn99
    Zuletzt geändert von bn99; 24.09.2023, 20:28.

    #2
    Zitat von bn99 Beitrag anzeigen
    das Kürzel "E" (Einmalbezug)
    Ich dachte immer das hieße Energiepreispauschale

    Zitat von bn99 Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß, muss dieses 13. Monatsgehaltsgehalt aber mit Steuerklasse 6 versteuert werden
    Wieso, es sind doch in dem Monat nicht zwei einzelne Löhne zu versteuern, sondern ein höherer? Aber egal, wenn der Arbeitgeber das tatsächlich fälschlicherweise mit Steuerklasse 6 versteuert hätte, durch die Steuererklärung gleicht sich das ja wieder aus.

    Zitat von bn99 Beitrag anzeigen
    dann ist es tatsächlich so, dass das 13. Monatsgehalt nochmal zusätzlich aufaddiert wurde
    Du hast's ja auch nochmal zusätzlich eingegeben, wenn ich das jetzt richtig verstanden hab.

    Kommentar


      #3
      Es gibt für ein Jahr vom gleichen Arbeitgeber regelmäßig nur eine Lohnsteuerbescheinigung für das gesamte Kalenderjahr,

      die auch alle Einmalzahlungen einschließlich der EPP-Zahlung enthält. Da ist nichts zusätzlich zu erfassen ! Lösch diesen Eintrag

      bei Steuerklasse 6, der ist falsch. Im Übrigen ist die EPP natürlich steuerpflichtig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Dann werd ich Eintrag bei Steuerklasse 6 löschen.

        Vielen Dank für Eure Rückmeldung.

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