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Unterhaltszahlungen an Partner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft ohne Kinder

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    Unterhaltszahlungen an Partner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft ohne Kinder

    Hallo zusammen,

    ich bin mit meiner Partnerin zum 01.06.22 in eine neue Wohnung gezogen. Wir haben zuvor bereits mehrere Jahre als Studenten in einer anderen Wohnung gelebt.
    Im Zeitraum 01.06.22-31.12.22 befand sie sich weiterhin in Ausbildung und hatte einen Bruttoarbeitslohn von 7.400 €. Ich war vollzeit arbeiten, mit einem Bruttoarbeitslohn von 31.000 €.

    Da wir bereits länger zusammenleben, gelten wir als eheähnliche Gemeinschaft.
    Demnach werden die Einkommen zusammengerechnet.
    Meine Partnerin hat wegen der schlechten Erfolgsaussichten keinen Antrag auf Wohngeld eingereicht.

    Nun habe ich auf smartsteuer (https://www.smartsteuer.de/online/st...ensgefaehrten/) gelesen, dass ich im Grunde genommen Unterhaltszahlungen an sie als unterstützte Person angeben kann. Punkt 2 b) entnehme ich, dass sie lediglich eine schriftliche Erklärung abgeben müsste.

    Leider finde ich zu diesem Thema nur ganz vereinzelt Infos im Internet die mir nicht wirklich weiterhelfen.

    Ich habe in elster angefangen sie in der Anlage Unterhalt als unterstützte Person anzugeben.
    Dabei habe ich angegeben, dass niemand für sie Anspruch auf Kindergeld hatte und sie nicht unterhaltsberechtigt ist, ihr jedoch wegen Unterhaltszahlungen öffentliche Mittel nicht gewährt wurden. Ebenso lag ihr Vermögen unter 15.500 € und keine weiteren Personen haben zu ihrem Unterhalt beigetragen.

    Nun stellen sich für mich folgende Fragen:
    • Haben wir mit diesem Sachverhalt überhaupt irgendeine Chance auf eine Steuererstattung? Wir haben von einem Bekannten in praktisch der selben Situation erzählt bekommen, dass er hierbei eine Steuererstattung bekommen hat. Allerdings hat er es auch vom Steuerberater machen lassen und kann keine weiteren Infos geben.
    • Welche Aufwendungen für den Unterhalt kann ich überhaupt angeben? Die Hälfte der Miete? Sind hier irgendwelche Nachweise bereit zu halten?
      Wo würde ich das außerdem angeben? In der Anlage Unterhalt -> 2. Aufwendungen für den Unterhalt -> Unterhaltszahlungen? Hier steht bei der Hilfe, dass es sich nur um Unterhaltsleistungen an Personen handelt, die im Ausland leben?

    #2
    2. Aufwendungen für den Unterhalt -> Unterhaltszahlungen? Hier steht bei der Hilfe, dass es sich nur um Unterhaltsleistungen an Personen handelt, die im Ausland leben?
    Das ist da fälschlich reingerutscht. Geltend machen kann man Unterhalt bis zum Grundfreibetrag bzw. pro Monat des Unterstützungszeitraums ein Zwölftel,

    aber bei 7.400,00 € Bruttolohn kommt da kaum etwas heraus. Voraussetzung ist nach meiner Erinnerung außerdem, dass ihr als Bedarfsgemeinschaft

    eingestuft werdet. Da wäre es vielleicht besser gewesen, Wohngeld zu beantragen. Ansonsten ist das kein Thema der elektronischen Steuererklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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