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Freiwillig gesetzlich krankenversichert Arbeitgeberwechsel

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    Freiwillig gesetzlich krankenversichert Arbeitgeberwechsel

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu den Vorsorgeaufwänden, genauer zur Kranken- und Pflegeversicherung.
    Ich war 2022 die ersten 6 Monate bei einem Arbeitgeber der die Beiträge nicht an die KK bezahlt hat sondern den AG-Anteil an mich überwiesen hat. Heißt ich war freiwillig gesetzlich versichert als Selbstzahler.
    In der zweiten Jahreshälfte war ich bei einem anderen Arbeitgeber der die Beiträge direkt an die KK bezahlt hat und noch steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse gibt (auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen).

    Wie erfasse ich das in der Steuererklärung?

    - die ersten 6 Monate als Selbstzahler in der Anlage Vorsorgeaufwand mit dem komplett an die KK von mir bezahlten Betrag in den Zeilen 16 und 18 (ich habe vom Arbeitgeber den AG-Anteil überwiesen bekommen und habe den kompletten Betrag an die KK überwiesen)?
    - Die zweiten 6 Monate mit den Angaben in den Zeilen 24a, 24c der Lohnsteuerbescheinigung in der Anlage zu den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen und die Angaben aus den Zeilen 25 und 26 in den Zeilen 11 und 13 in der Anlage zu der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung?

    Vielleicht eine blöde Frage aber das mit dem Selbstzahler für 6 Monate verwirrt mich irgendwie.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Viele Grüße,
    Thomas

    #2
    - die ersten 6 Monate als Selbstzahler in der Anlage Vorsorgeaufwand mit dem komplett an die KK von mir bezahlten Betrag in den Zeilen 16 und 18 (ich habe vom Arbeitgeber den AG-Anteil überwiesen bekommen und habe den kompletten Betrag an die KK überwiesen)?
    Richtig, dafür gibt es auch eine Bescheinigung deiner Krankenkasse, die du in die Erklärung per Bescheinigungsabruf übernehmen kannst.
    Die AG-Zuschüsse stehen in der Lohnsteuerbescheinigung, die gehören in die Zeilen 37 und 39 der Anlage Vorsorgeaufwand.

    - Die zweiten 6 Monate mit den Angaben in den Zeilen 24a, 24c der Lohnsteuerbescheinigung in der Anlage zu den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen und die Angaben aus den Zeilen 25 und 26 in den Zeilen 11 und 13 in der Anlage zu der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung?
    Ebenfalls richtig. Ich würde generell den Bescheinigungsabruf nutzen. Dann musst du nur noch kontrollieren, ob die steuerfreien AG-Zuschüsse in den
    Zeilen 37 und 39 der Anlage Vorsorgeaufwand richtig addiert werden. Ohne Bescheinigungsabruf musst du die AG-Zuschüsse extern selbst addieren.
    .
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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