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Anlage N-AUS mit DBA China: hoher Nachzahlungsbetrag

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    Anlage N-AUS mit DBA China: hoher Nachzahlungsbetrag

    Hallo,

    habe 2021/2022 auf Montage in China gearbeitet.
    Für 2021 habe ich mehrere Tausend Euro Steuerrückzahlung erhalten.
    Die Steuererklärung für 2021 hat ein Lohnsteuerbüro gemacht, welches mein damaliger Arbeitgeber für mich organisiert und auch bezahlt hat.
    Für 2022 will ich die Steuererklärung mit Anlage N-AUS nun selbst machen, ich habe glücklicherweise die ausgefüllt Steuererklärung von 2021, welche das Lohnsteuerbüro für mich angefertigt hat vorliegen und kann somit entsprechenden Zeilen somit ganz einfach ausfüllen. Natürlich mit den Beträgen von 2022.

    Jetzt habe ich die Steuererklärung abgeschlossen und anstatt einer Rückzahlung wie in 2021, sagt mir Elster nun dass ich eine ähnlich hohe Nachzahlung leisten muss.

    Habe noch ein zusätzliches Dokument, auf dem die in China abgeführte Steuer durch meinen Arbeitgeber bestätigt wird, kann ich dies auch eintragen oder muss ich es irgendwie mit der Steuererklärung zusenden?
    Was kann ich sonst noch übersehen haben?
    Kennt sich jemand mit DBA China aus und kann mir ggf. behilflich sein?

    Viele Grüße

    #2
    Kennt sich jemand mit DBA China aus und kann mir ggf. behilflich sein?
    Im Anwenderforum wäre das reiner Zufall. Ich würde mir da wenig Hoffnung machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hinsichtlich der Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gilt im DBA China die Freistellungsmethode. Das bedeutet, dass dein Arbeitslohn soweit er auf die Tätigkeit in China entfällt, in China besteuert wird und hier nur dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Eine Anrechnung der chinesischen Steuer erfolgt NICHT.

      In dieser Fallkonstellation ist eine Nachzahlung ganz normal.
      Der Arbeitgeber behält üblicherweise nur Lohnsteuer ein, soweit diese auf den inländischen Arbeitslohn entfällt ohne Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes.
      Sofern der AG mehr inländische Tage angesetzt hat als es letzlich tatsächlich waren, kann es auch mal zu einer Erstattung kommen.

      Wichtig ist aber, dass die Anlage N-AUS richtig ausgefüllt wurde insbesondere hinsichtlich der Arbeitstage insgesamt und der Arbeitstage in China/Deutschland. (Bei der Thematik tun sich auch viele Steuerberater schwer).
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        Ok ich merke dass ich wirklich keinen Durchblick mehr habe. Danke für die Antworten. Muss mir wohl doch eine Steuerberatung suchen die sich damit auskennt.

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