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Heimarbeitstage und Arbeitszimmer

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    Heimarbeitstage und Arbeitszimmer

    Hallo,

    Die Frage 31 in der Anlage N lautet: Urlaubs-, Krankheits-, Heimarbeits- und Dienstreisetage

    Sollte man die Homeoffice Tage für diese Frage berücksichtigen? Ich weiß den Unterschied zwischen Heimarbeit und Homeoffice nicht. Weiß jemand ihn schon?

    Zweitens erfülle ich hoffentlich die Bedingungen für das häusliches Arbeitszimmer, deswegen trage ich nichts bei der Homeoffice-Pauschale ein. Sollte ich auch nichts bei der Entfernungs-Pauschale eintragen?
    Letztes Jahr bin ich 83 Tage zum Büro gegangen, aber meistens (etwa 61%) habe ich von zuhause gearbeitet. Darf ich die Kosten vom Arbeitzimmer und Fahrkosten (JahresAbo) absetzten?

    Danke schön im voraus.

    #2
    Ich weiß den Unterschied zwischen Heimarbeit und Homeoffice nicht
    Mit Heimarbeit sind die Homeoffice-Tage gemeint. Wenn du das häusliche Arbeitszimmer geltend machst, gibt es keine Homeoffice-Pauschale

    Für die 83 Tage steht dir die Entfernungspauschale zu, dort darfst du die ÖPNV-Kosten eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für Ihre Antwort!
      Um sicher zu sein, möchte ich sie die Bedingungen für das häusliche Arbeitszimmer fragen. Als ein Softwareentwickler habe ich ingesamt mehr als 60 prozent von zuhause gearbeitet. Manche Wochen habe ich das Büro gar aufgesucht, aber manche Wochen war ich 3 Tage im Büro anwesend. In einer Webseite https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fa...hen_taetigkeit habe ich gelesen, dass man drei Tage Homeoffice machen muss, um den Kosten absetzen zu dürfen. Denken Sie dass, dies meinem Fall passt?

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        #4
        Die Frage ob ein häusliches Arbeitszimmer hast oder nicht, hängt nicht nur von der Anzahl der Nutzungstage ab sondern auch von den räumlichen Begebenheiten:
        - abgeschlossener Raum in der eigenen Wohnung
        - keine private Nutzung des Arbeitszimmers
        - Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit oder kein anderer Arbeitsplatz vorhanden (bis 2022)

        Im Regelfall bekommt man vom Finanzamt einen netten Fragebogen zu dem Thema zugesandt, wenn man das erste Mal ein Arbeitszimmer geltend macht.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          Vielen Dank für die Antwort. Wie stelle man den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit fest? Ich bin ein Softwareentwickler, also hab' ganzer Tag im Arbeitszimmer programmiert Kann man es sagen, dass dieses Zimmer der Mittelpunk der Tätigkeit ist? Am Ende des letzten Jahres bin ich nach einem anderen Bundesland umgezogen, deswegen bin ich nicht in der Lage, dem Prüfer vom Finanzamt das Zimmer zu zeigen. Wird das ein Problem darstellen?

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            #6
            Vor Ort kommt da eh keiner vorbei :-)
            Lageplan der Wohnung mit eingezeichnetem Az und ggf. Fotos davon.

            Aber warte erst mal ab, ob das FA überhaupt einen Nachweis möchte.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              Meines Erachtens darfst du für das Arbeitszimmer nicht mehr als 1.250,00 € geltend machen, es gab ja auch noch ein Büro beim AG.

              Das ist allerdings Steuerrecht und ab 2023 so nicht mehr gültig.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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