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Gesonderte und einheitliche Feststellung Anlage FE1 und Anlage V

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    Gesonderte und einheitliche Feststellung Anlage FE1 und Anlage V

    Ich habe Mieteinnahmen zusammen mit meiner Schwester und habe erfahren, dass ich eine Feststellungserklärung abgeben muss. Deshalb habe ich das Formular Gesonderte und einheitliche Feststellung ausgefüllt und mich als Empfangsberechtigte eingetragen. Meine Schwester lebt im Ausland und hat keine Steuer ID
    Hier meine Fragen:
    1. kann ich das Formular abschicken ohne ihre Steuernummer
    2.Die Mieteinnahmen habe ich in Anlage V eingetragen, und bekomme als Fehlermeldung, dass ich, wenn ich Anlage V ausfülle, auch für Person 1 und 2 eine Anlage FE1 ausfüllen soll. Jetzt habe ich aber hier im Forum gelesen, dass ich die Anlage FE1 nicht ausfüllen muss, wenn die laufenden Einkünfte nicht abweichend vom Schlüssel sind. Wo liegt der Fehler
    Vielne Dank für eine Antwort!!

    #2
    Brauche ich die Feststellungserklärung überhaupt, wenn wir schon einen Grundsteuerbescheid bekommen haben, in dem wir als Grundstücks Gemeinschaft fungieren?

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      #3
      Die Feststellungserklärung brauchst du jährlich für die Feststellung der Einkünfte als Grundlage für eure Einkommensteuerbescheide. Das hat nichts mit Grundsteuer zu tun. Die Steuernummer der Schwester brauchst du nicht zwingend. Der Fehler liegt vermutlich irgendwo in der Feststellungserklärung.

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        #4
        Muss ich denn die Anlage V in der Feststellungserklärung überhaupt ausfüllen oder nur in der Est?

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          #5
          Die Anlage FE 1 ist zwingend erforderlich, auch wenn die laufenden Einkünfte komplett nach Schlüssel verteilt werden.

          Man trägt den Betrag aus Zeile 24 der Anlage V auf Seite 4 der Anlage FE 1 in die Zeile 54 ein, weitere Einträge sind nicht erforderlich.

          Früher musste man zusätzlich die Nummern der Beteiligten angeben, das ist seit 2021 nicht mehr erforderlich.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Muss ich denn die Anlage V in der Feststellungserklärung überhaupt ausfüllen oder nur in der Est?
            In deiner eigenen Einkommensteuererklärung darfst du nur deinen Anteil aus der Vermietung angeben und zwar auf der

            Teilseite 2 - Anteile an Einkünften bei Grundstücksgemeinschaften. Angaben zum Objekt selbst dürfen nicht gemacht werden !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Vielen Dank Charlie24, das war super hilfreich!!

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                #8
                staude:
                Meine Schwester lebt im Ausland und hat keine Steuer ID
                Kloebi :
                Die Steuernummer der Schwester brauchst du nicht zwingend.
                Dass man bei bei der Feststellungserklärung von Mieteinkünften keine Steuer-Nr. braucht, weiß ich aus eingener Erfahrung. Die kann das Finanzamt ermitteln. Aber geht es auch ohne Steuer-ID der Schwester? Da bin ich mir nicht sicher.
                SCJ timote
                Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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