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Anlage Kind - Kinderfreibetrag

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    Anlage Kind - Kinderfreibetrag

    Hallo zusammen,
    ich muss dieses Jahr zum ersten Mal die Anlage Kind ausfüllen und bin ein bisschen überfordert, was hier am besten auf mich und meine Partnerin zutrifft.
    Wir (unverheiratet) haben 2022 Zwillinge bekommen und meine Partnerin war 2022 in Elternzeit bzw. ich war auch zwei Monate in Elternzeit. Die restliche Zeit habe ich gearbeitet und meine Partnerin hat nicht gearbeitet. Das Kindergeld ist auf das Konto von meiner Partnerin eingegangen, somit habe ich dies nicht in meinem Elsterbescheid angegeben. Wir haben bereits mit einer Steuerberaterin vor einem Jahr gesprochen und ich kann mich erinnern, dass diese damals meinte, da ich sehr viele Steuern im Gegensatz zu meiner Partnerin zahle, dass ich den Kinderfreibetrag bzw. die Kinder auf mich schreiben soll.

    Dennoch frage ich mich, ob folgende Punkte auf mich zutreffen?


    Übertragung, weil der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt oder nicht unterhaltspflichtig ist

    Zeile 43

    Ich beantrage den vollen Kinderfreibetrag und den vollen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, weil der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75 Prozent nachkommt oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist


    Übertragung vom anderen Elternteil

    Zeile 45

    Ich beantrage den vollen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, weil das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war.


    Aufteilung des Höchstbetrages für die Kinderbetreuung

    Zeile 82

    Laut übereinstimmendem Antrag ist für das Kind der Höchstbetrag für die Kinderbetreuung in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte aufzuteilen. Der bei mir zu berücksichtigende Anteil beträgt (in Prozent):


    Vielen Dank im Voraus,
    Fabian
    Zuletzt geändert von fstigler; 26.09.2023, 23:01.

    #2
    Zitat von fstigler Beitrag anzeigen
    somit habe ich dies nicht in meinem Elsterbescheid angegeben
    Du erstellst einen Bescheid? Dann hat ja das Finanzamt nichts mehr zu tun.

    Ja, wenn es so ist, dass die Kinder bei Dir leben, die Mutter sich nicht um sie kümmert und auch keinen Unterhalt zahlt, dann treffen die drei Punkte auf Dich zu.

    Kommentar


      #3
      Der Kinderfreibetrag steht den Eltern des Kindes jeweils zur Hälfte zu, egal ob es überwiegend bei einem Elternteil oder bei beiden lebt. Bei den Kinderbetreuungskosten mag es anders ein, aber das ist was anderes (Kosten für Krippe usw.) Eine "Übertragung" des Kinderfreibetrages ist in Eurem Fall nicht möglich, da beide Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachgekommen sind, sei es durch Geldverdienen oder durch Versorgung des Kindes. In den Steuererklärungen beider Elternteile ist jeweils das hälftige Kindergeld einzutragen, egal wer es bekommen hat. Das Finanzamt macht bei beiden eine Vergleichsrechnung, ob hälftiges Kindergeld oder hälftiger Kinderfreibetrag günstiger ist. Bei "Besserverdienern" wird der Kinderfreibetrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, dafür das hälftige Kindergeld wieder auf die sich daraus ergebende Steuer draufgerechnet. Bei "Normal" oder Geringsverdienern bleibt es beim Kindergeld, der Kinderfreibetrag wirkt sich allenfalls bei Kirchensteuer und Soli aus.

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