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Nebenkostenabrechnung als Mieter korrekt eintragen

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    Nebenkostenabrechnung als Mieter korrekt eintragen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Einkommenssteuererklärung zu machen.
    Ich habe von meiner Hausverwaltung die Betriebskosten Abrechnung bekommen, zusätzlich habe ich ein Schreiben bekommen
    " nachfolgend erhalten Sie eine Aufstellung der gemäß Ihrer Betriebskostenabrechnung angefallenen Arbeitskosten im Sinne des § 35 a EStG "

    Nun möchte ich diese Kosten gerne Absetzen und bin mir unsicher welche unter Handwerker Leistungen und welche unter Haushaltsnahe Dienstleistungen zählt.
    Hier meine Aufstellung:

    - Winterdienst xx € - Haushaltsnahe Dienstleistungen -
    - Müllbeseitigung xx € - Haushaltsnahe Dienstleistungen
    - Gebäudereinigung xx € - Haushaltsnahe Dienstleistungen -
    - Gartenpflege xx € - Haushaltsnahe Dienstleistungen -
    - Hauswart xx € - Haushaltsnahe Dienstleistungen -


    - Aufzug Wartung xx € - Handwerker Leistung -
    - Aufzug Notruf / Telefon xx € - Handwerker Leistung -
    - Kinderspielplätze xx € - Handwerker Leistung -
    - Heizung xx € - Handwerker Leistung -


    Kommt die Aufstellung so hin? Oder habe ich was falsch zugeordnet?
    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.


    #2
    Das berühmte BMF-Schreiben sollte Dir da helfen können.

    https://www.ihk.de/blueprint/servlet...-15-2-data.pdf

    Kommentar


      #3
      dani_s: Im Wesentlichen halte ich deine Zuordnung für schlüssig. Bei den Kinderspielplätzen kommt es m.E. darauf an, ob es z.B. mehr um Reparatur und Wartung von Spielgeräten oder mehr um pflegerische Arbeiten analog der Gartenarbeit geht. Solange die Höchstbeträge nicht ausgeschöpft sind, dürfte eine ungenaue Zuordnung aber kein Problem sein.
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

      Kommentar


        #4
        @L. E. Fant

        Danke Dir für den Link

        timote

        Danke Dir auch für deine Meinung.
        Ja mit den Kinderspielätzen da steht nicht genau ob es für die
        Reinigung oder Reparatur ist. Naja die ganzen Kosten zusammen
        ergeben etwas über 500€, also eher Peanuts zugrunde was man einreichen.
        Ich werde das so einreichen, denke das ist so ok.
        Danke Dir nochmal.

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          ich bin mal wieder dabei meine Einkommenssteuererklärung zu machen.
          Diesmal habe ich wieder ein paar andere Ausgaben von der Verwaltung bekommen.
          Hier nun mal meine Aufstellung:


          - Winterdienst xx € - Haushaltsnahe Dienstleistungen -
          - Gebäudereinigung xx € - Haushaltsnahe Dienstleistungen -
          - Gartenpflege xx € - Haushaltsnahe Dienstleistungen -
          - Hauswart xx € - Haushaltsnahe Dienstleistungen -


          - Aufzug Wartung xx € - Handwerker Leistung -
          - Aufzug Prüfgebühren xx € - Handwerker Leistung -
          - Aufzug Notruf / Telefon xx € - Handwerker Leistung -
          - Kinderspielplätze xx € - Handwerker Leistung -
          - Wartung Rauchabzugsanlagen xx € - Handwerker Leistung -
          - Wartung Tür, Tor, Poller, Schranke xx € - Handwerker Leistung -

          - Heizung xx € - Handwerker Leistung -


          Kommt die Aufstellung so hin? Oder habe ich was falsch zugeordnet?
          Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
          Zuletzt geändert von dani_s; 16.05.2024, 11:02.

          Kommentar


            #6
            Den Winterdienst hatten wir ja schon im ursprünglichen Posting. Weiter hab ich jetzt nicht gelesen.

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              #7
              Hallo dani_s,
              es ist halt grundsätzlich so, die Arbeiten müssen in, oder um die Wohnung (Haus) getätigt werden.

              Allgemeine Hilfsarbeiten sind dann mehr haushaltsnahe Dienstleisungen - WiDi. Garten, Reinigung usw
              und spezifische Facharbeiten, die einen Beruf erfordern, eben Handwerkerleistungen - Elektriker, Schlosser, Maler, Prüfer etc.

              Gruß - Hans

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                #8
                @ L. E. Fant

                Ich habe nun die neu hinzugefügten Fett markiert.

                @ Hans53

                Ja ich verstehe was Du meinst. Die Sache ist in dem Schreiben steht halt
                manchmal nicht genau ob es sich um eine Wartung oder Pflege handelt.
                Aber an sich lohnt es sich alles auszufüllen. Immerhin um die 150€
                gibt es dafür in meinem Fall.

                Kommentar


                  #9
                  Hallo dani_s,

                  es ist halt manchmal auch etwas eine Ermessensfrage - was ist es für Arbeit und wo passt sie besser rein.
                  Läßt Du dir vom "Maler - Klecksl" deine Räume aufhübschen, so ist das sicher eine Handwerkerleistung, natürlich ohne Materialkosten!
                  Anderenfalls ist Blumengießen während Deines Urlaubes, ausgeführt von "Dienstleistungen - Ich mach Alles" dann eben haushaltsnahe Diensleistungen.
                  Es ist ja auch kein finanzieller Unterschied in welcher von beiden Rubriken Du die Vergünstigungen vom Finanzamt erhältst, die werden am Ende sowieso addiert.

                  Liebe Grüße - Hans

                  Kommentar


                    #10
                    @Hans53:
                    Es ist ja auch kein finanzieller Unterschied in welcher von beiden Rubriken Du die Vergünstigungen vom Finanzamt erhältst, die werden am Ende sowieso addiert.
                    Das stimmt nur innerhalb der Höchstgrenzen. Handwerkerkosten können z.B. für 2023 nur bis maximal € 6000 angesetzt werden, Dienstleistungen höher.
                    https://www.steuerring.de/steuererkl...-absetzen.html
                    Von daher muss wohl insbesondere beim Ausschöpfenen dieser Grenzen eine halbwegs schlüssige und vom Finanzamt akzeptierte Aufteilung gefunden werden.
                    SCJ timote
                    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                    Kommentar


                      #11
                      ... eine halbwegs schlüssige und vom Finanzamt akzeptierte Aufteilung gefunden werden.
                      Es gibt doch ein BMF-Schreiben, an dessen Anlage 1 man sich bei der Zuordnung orientieren kann.

                      https://finanzamt.thueringen.de/file...StG_1.docx.pdf
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo dani_s!

                        Ein Hausverwalter muss eine Bescheinigung über die steuerlich geltend zu machenden Ausgaben erstellen - und dabei sollte er das amtliche Muster verwenden - das ist so ausformuliert, dass man beim Eintragen in die Formulare eigentlich nichts mehr falsch machen kann - siehe hier.

                        https://www.steuerrat24.de/images/be...2016-11-09.pdf

                        Wenn der Verwalter eine "eigene Bescheinigung" gestrickt hat, dann verlangen Sie von dem doch bitte, dass er die so ausformuliert, dass Sie wissen, wo die Zahlen hingehören - Sie zahlen dem ja meist auch Geld für diese Leistung, also können Sie das auch verlangen!

                        Im übrigen kann es Probleme geben, wenn der Verwalter "selber strickt", weil er meint, er sei schlauer als erlaubt - siehe hier.

                        https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...ter-zulaessig/

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                          #13
                          Hallo,

                          danke Euch allen. Habe meine Erklärung nun abgegeben.

                          Uwe64

                          Vielen Dank für deine Info.
                          Also ich habe extra ein Schreiben bekommen was man bei der Steuererklärung absetzen kann.
                          Leider ist aber wie gesagt das nicht so genau gegliedert wo das hingehört
                          sprich Haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerker Leistung.
                          Nun gut es geht hier um kleinere Beiträge und ich werde es so belassen.
                          Es handelt sich hier sogar einen städtischen Vermieter mit tausenden von Wohnungen.
                          Schade das das Schreiben nicht genauer ist.

                          Euch allen ein schönes we.

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