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USt.Rückerstattung richtig eintragen ;)

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    USt.Rückerstattung richtig eintragen ;)

    Hallo an alle!

    Danke, danke, danke für eure Hilfe!

    Habe vom Finanzamt in jedem Quartal in 2022 nach quartalsmässiger USt.Voranmeldung, Ust. Rückerstattung bekommen, und zwar:
    Auf dem Konto einbezahlt Betrag Wofür
    Januar 2022 20 € 3&4Q 2021
    April 2022 30 € 1Q 2022
    Juli 2022 40 € 2Q 2022
    Oktober 2022 50 € 3Q 2022
    Januar 2023 60 € 4Q 2022
    1) welche Beträge sollen bei der Str.erklärung 2022 berücksichtigt werden:
    - für alle Quartale aus 2022 (30€ + 40€ + 50€ + 60€) oder gilt hier der Zuflussprinzip auf das Konto (20€ + 30€ + 40€ + 50€)?
    - Oder beides, je nachdem wo es einzutragen ist?

    2) wenn ich den Betrag/Beträge aus 1) habe, dann trage ich den/die wo ein:
    a) USt.erklärung - Zeile 122? Zeile 168?
    b) EÜR - Zeile 17?
    c) sonst wo?

    Danke euch vielmals! ))))

    #2
    Grundsätzlich gilt bei der EÜR das ZU- und Abflussprinzip nach § 11 EStG, allerdings leicht modifiziert mit der 10 tageregelung. Soll heißen, wenn die Erstattung für das 4Q22 bis zum 10.01.23 gezahlt wurde, dann gehört sie noch in die EÜR 22. Nach dem 10.01.23 kommt sie in die EÜR 23.

    Gleiches gilt auch für die Erstattung für das 4Q21.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Und: Der Betrag für EÜR/Est und Ust ist nicht gleich. Für USt ist die Summe für 22 einzutragen für Est die in 22 gezahlten Beträge, gleich für welches Jahr, mit Ausnahme wie beschrieben.

      Kommentar


        #4
        Beamtenschweiß Toll, danke dir! Alle in Januar einbezahlten Beträge (2022&2023) waren nach dem 10.01., daher gehen die in das aktuelle Jahr (wann es einbezahlt wurde). EÜR für 2022., hat dann bei mir 20+30+40+50 = 140 €.
        • Eintragen in EÜR Zeile 17?

        Kloebi verstehe nicht ganz - Ust. hat die Summe der Beträge lt. qm.VA (30+40+50+60) oder doch lt. Einzahlung (20+30+40+50)? ...alle Einzahlungen nach dem 10.01.
        • Eintragen in Ust. Zeile 122? Zeile 168? (beides gleich?)
        Sorry, es sind so mühsame Tricks mit diesen Summen hin, her, Quartal hin her, man kann echt leicht verwirrt werden.

        Danke euch mega mega viel!
        Zuletzt geändert von Bounty; 27.09.2023, 11:06.

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          #5
          Das Finanzamt nimmt normalerweise keine Einzahlungen vor, sondern überweist die Erstattungen.

          Wenn Du berechnest, wie viel Umsatzsteuer Du für 2022 noch zahlen musst, dann musst Du die Vorauszahlungen Januar bzw. 1. Quartal bis Dezember bzw. 4. Quartal 2022 von der errechneten Umsatzsteuer abziehen. Egal wann diese abgegeben oder bezahlt wurden.

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            #6
            L. E. Fant ...ich habe nur Rückerstattungen (Einzahlungen mir gegenüber)

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              #7
              Zitat von Bounty Beitrag anzeigen
              L. E. Fant ...ich habe nur Rückerstattungen (Einzahlungen mir gegenüber)
              Wie gesagt, die werden vom Finanzamt überwiesen, nicht eingezahlt.

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                #8
                Danke dir! warte auf die anderen. Kloebi Beamtenschweiß

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                  #9
                  Ach so, Zeile 122! Da gehören natürlich die Vorsteuerbeträge rein. Also die Beträge, die in den Voranmeldungen in Zeile 55 stehen!

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