Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage N Formular 3 Versorungsbezüge, Entschädigungen ect.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage N Formular 3 Versorungsbezüge, Entschädigungen ect.

    Bei der Eingabe des aus Nr. 29 der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführten Betrages "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8." und Eingabe des maßgebenden Kalenderjahres des Versorgungsbeginns zu 8., erscheinen 2 Fehlermeldungen:
    1. "Fehler innerhalb der Seite. Es wurde das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns lt. Nr. 30 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, es wurden aber weder steuerbegünstigte Versorgungsbezüge noch ermäßigt zu besteuernde Versorgungsbezüge für mehrere Jahre angegeben (im Bruttolohn Z. 6 enthalten).
    2. Es wurde die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag lt. Nr. 29 der LSt-Bescheinigung angegeben. Bitte machen Sie auch Angaben zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen und dem maßgeblichen Kalenderjahr des Versorgungsbeginns lt. Nr. 30 der LSt.-Bescheinigung."

    Eine Eingabe in das Elster-Formular Anlage N des Betrages aus der Lohnsteuerbescheinigung Nr. 29 aufgeführten Betrages "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8." ist nicht möglich, ohne dass eine Fehlermeldung erscheint.
    Meine Frage: Wo ist dieser Betrag aus der LSt-Bescheinigung Nr. 29 zu erfassen? Oder braucht dieser überhaupt nicht erfasst werden?


    #2
    Meine Frage: Wo ist dieser Betrag aus der LSt-Bescheinigung Nr. 29 zu erfassen?
    Auf Seite 3 der Anlage N und zwar unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3, das siehst du schon richtig.

    Du musst dort natürlich auch die laufenden Versorgungsbezüge unter Nummer 8 deiner Lohnsteuerbescheinigung erfassen,

    ebenso das Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung.

    Am besten wird sein, du nutzt den Bescheinigungsabruf.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3


      Danke, die Info hat mir schon sehr geholfen. Nun tritt die Fehlermeldung nicht mehr auf.

      Ich habe den Bescheinigungsabruf gestern abend noch durchgeführt und dabei sind mir weitere Unstimmigkeiten aufgefallen. Diese Bescheinigung finde ich jedoch in "Mein Elster" nicht mehr. Meine Krankenkasse hat einen ganz anderen Betrag angegeben, als in meiner Bescheinigung über die gezahlten Beiträge nach § 10 Abs. 1-3 EStG bestätigt wurden. Dieser weicht erheblich von meinen Angaben, die nach der mir übersandten Bescheinigung (und auch gezahlten Beiträge) abweicht. Ich habe daher Bedenken, welche Angaben vom Finanzamt berücksichtigt werden.


      Vielen Dank für die kompetente Antwort.

      Beste Grüße

      Kommentar


        #4
        Diese Bescheinigung finde ich jedoch in "Mein Elster" nicht mehr. Meine Krankenkasse hat einen ganz anderen Betrag angegeben, als in meiner Bescheinigung über die gezahlten Beiträge nach § 10 Abs. 1-3 EStG bestätigt wurden.
        Man kann die Bescheinigungen auch außerhalb der Steuererklärung aufrufen und als PDF downloaden. Der Weg führt über Formulare & Leistungen >

        > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen. Auf das richtige Jahr achten ! Private Krankenkassen (PKV) übermitteln in der Regel

        nur die Beiträge zur Basiskrankenversicherung elektronisch. Die Zusatzbeiträge für Wahlleistungen findet man nur auf der schriftlichen Bescheinigung,

        die werden deshalb nicht automatisch eingetragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank. Ich konnte die Bescheinigung der Krankenkasse über den angegebenen Pfad nochmals abrufen. Auf der schriftlichen Bescheinigung, die ich von der Krankenkasse erhalten habe sind zwei Beiträge aufgeführt, der vertragliche Monatsbeitrag und der Versorgungsaufwand nach §10 Abs. 1 Nr. 3 EStG maßgebende Beitrag. Ich dachte, dass es sich bei diesem um den Beitrag nach der Basiskrankenversicherung handelt. Aus der im Bescheinigungsabruf über "Mein Elster" geht jedoch ein wesentlich niedrigerer Beitrag hervor. Dies verwirrt mich. Ich habe im Formular Anlage Versorgungsaufwand unter 3 Nr. 23 den Betrag eingetragen, den meine KV unter "davon Versorgungsaufwand nach §10 Abs. 1 Nr. 3 EStG" angegeben hat. Unter "Beiträge zu Wahlleistungen/Zusatzversicherungen habe ich den von der KV bestätigteen vertraglichen Monatsbetrag eingetragen. Ich hoffe, das ist so richtig.

          Vielen Dank für Ihre Infos. Bin richtig erleichtert.

          Beste Grüße

          Kommentar


            #6
            Dies verwirrt mich. Ich habe im Formular Anlage Versorgungsaufwand unter 3 Nr. 23 den Betrag eingetragen, den meine KV unter "davon Versorgungsaufwand nach §10 Abs. 1 Nr. 3 EStG" angegeben hat. Unter "Beiträge zu Wahlleistungen/Zusatzversicherungen habe ich den von der KV bestätigteen vertraglichen Monatsbetrag eingetragen. Ich hoffe, das ist so richtig.
            Nein, auch da wäre der Jahreswert einzutragen, wobei sich diese Zusatzbeiträge steuerlich zumeist nicht auswirken. Was die Beiträge zur Basisversicherung

            und zur gesetzlichen Pflegeversicherung angeht, wird sich das Finanzamt an die elektronisch übermittelten Daten halten. Ich verstehe auch nicht, warum

            es da Abweichungen gibt. Bei unserer PKV hat das noch immer gepasst.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Vielen Dank für die prompte Antwort. Ich werdde mal bei der KV nachfragen, warum der Beitrag von der Bescheinigung abweicht. Allerdings ist bei meiner KV seit längerer Zeit fasst nie jemand zu erreichen.
              Ich danke Ihnen auf jeden Fall für Ihre tlle Hilfe.
              Beste Grüße

              Kommentar

              Lädt...
              X