Bei der Eingabe des aus Nr. 29 der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführten Betrages "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8." und Eingabe des maßgebenden Kalenderjahres des Versorgungsbeginns zu 8., erscheinen 2 Fehlermeldungen:
1. "Fehler innerhalb der Seite. Es wurde das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns lt. Nr. 30 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, es wurden aber weder steuerbegünstigte Versorgungsbezüge noch ermäßigt zu besteuernde Versorgungsbezüge für mehrere Jahre angegeben (im Bruttolohn Z. 6 enthalten).
2. Es wurde die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag lt. Nr. 29 der LSt-Bescheinigung angegeben. Bitte machen Sie auch Angaben zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen und dem maßgeblichen Kalenderjahr des Versorgungsbeginns lt. Nr. 30 der LSt.-Bescheinigung."
Eine Eingabe in das Elster-Formular Anlage N des Betrages aus der Lohnsteuerbescheinigung Nr. 29 aufgeführten Betrages "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8." ist nicht möglich, ohne dass eine Fehlermeldung erscheint.
Meine Frage: Wo ist dieser Betrag aus der LSt-Bescheinigung Nr. 29 zu erfassen? Oder braucht dieser überhaupt nicht erfasst werden?
1. "Fehler innerhalb der Seite. Es wurde das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns lt. Nr. 30 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, es wurden aber weder steuerbegünstigte Versorgungsbezüge noch ermäßigt zu besteuernde Versorgungsbezüge für mehrere Jahre angegeben (im Bruttolohn Z. 6 enthalten).
2. Es wurde die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag lt. Nr. 29 der LSt-Bescheinigung angegeben. Bitte machen Sie auch Angaben zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen und dem maßgeblichen Kalenderjahr des Versorgungsbeginns lt. Nr. 30 der LSt.-Bescheinigung."
Eine Eingabe in das Elster-Formular Anlage N des Betrages aus der Lohnsteuerbescheinigung Nr. 29 aufgeführten Betrages "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8." ist nicht möglich, ohne dass eine Fehlermeldung erscheint.
Meine Frage: Wo ist dieser Betrag aus der LSt-Bescheinigung Nr. 29 zu erfassen? Oder braucht dieser überhaupt nicht erfasst werden?
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