sozialversicherungsrechtlicher Höchstbetrag

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Dori2000
    Neuer Benutzer
    • 27.07.2017
    • 7

    #1

    sozialversicherungsrechtlicher Höchstbetrag

    Hallo,

    bei der Elster-Einkommenssteuer kommt vorab der Text in der Vorab-Berechnung:
    "Die erklärten Beiträge übersteigen den im Veranlagungszeitraum geltenden sozialversicherungsrechtlichen Höchstbetrag. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben."

    Ich finde nichts darüber, was das genau bedeutet. Ist das die überschrittene Bemessungsgrenze? Die gibt es doch nur bei der Krankenversicherung.
    Habe auch nichts im Netz dazu gefunden.

    Viele Grüße
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4267

    #2
    Es gibt Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und gesetzliche Rentenversicherung. Insofern gibt es auch für jeden dieser Werte einen Höchstbetrag.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45928

      #3
      Die erklärten Beiträge übersteigen den im Veranlagungszeitraum geltenden sozialversicherungsrechtlichen Höchstbetrag. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben
      Welcher Beitrag ist denn bei dir besonders hoch ? Den musst du überprüfen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Dori2000
        Neuer Benutzer
        • 27.07.2017
        • 7

        #4
        Ich habe mit dem Vorjahr verglichen. Es ist alles höher aufgrund des höheren Einkommens und einem Jobwechsel. Da ist kein erkennbarer Ausreißer drin. Ich frage mich, was ich mit der Info überhaupt anfangen soll. Die Abgaben werden ja durch den Arbeitgeber automatisch abgeführt. Darauf habe ich keinen Einfluß.

        Kommentar

        • Kloebi
          Erfahrener Benutzer
          • 20.02.2011
          • 4670

          #5
          Wenn die Angabe an der richtigen Stelle gemacht wird, hast du recht. Wenn aber Betrag B an Stelle A steht, ist es halt falsch.

          Kommentar

          Lädt...