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Fahrtkosten in EÜR werden als fehlerhaft markiert

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    Fahrtkosten in EÜR werden als fehlerhaft markiert

    Hallo Steuerfreaks!
    Wollte simpel in EÜR Fahrtkosten geltend machen, dann kommt folgende Meldung:
    "Die Eintragung zu den Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge übersteigt die Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen"
    Habe schon Antworten gefunden wie: einfach in "Einlagen 4 IV EstG" eintragen. Aber das funktioniert nicht, weil dann das Einlagenfeld rot wird. Hatte noch nie Probleme mit den Fahrtkosten...jetzt plötzlich.
    Ich bin Klavierlehrerin und benutze das Auto zu Fahrten zu meinen Schülern. Aber ich mache doch keine Einlagen...und auch keine Entnahmen. Kann mir jemand helfen?

    Danke!

    #2
    Doch, du machst eine Nutzungseinlage mit deinem privaten Fahrzeug.

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      #3
      aha....und wo trage ich jetzt die Fahrtkosten ein bzw. wie? Sowohl bei Entnahmen als auch bei Einlage als auch bei Fahrtkosten? Also insgesamt 3x oder wie?

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        #4

        Entnahme ist das keine. Fahrtkosten und Einlagen.

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          #5
          das habe ich gemacht, aber es ist immer noch rot. Ich muss doch denselben Betrag eingeben, oder?

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            #6
            Zitat von Liù04 Beitrag anzeigen
            Ich muss doch denselben Betrag eingeben, oder?
            Ja, Du legst Dein Privatfahrzeug zu einem gewissen Wert in den Betrieb ein, und in der gleichen Höhe kannst Du es dann für betriebliche Fahrten nutzen. Wie lautet die Fehlermeldung denn jetzt?

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              #7
              Ich muss doch denselben Betrag eingeben, oder?
              Mindestens, vielleicht gibt es ja neben dieser Nutzungseinlage noch weitere Einlagen. Auch bei Entnahmen muss ein Eintrag erfolgen !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                Ja, Du legst Dein Privatfahrzeug zu einem gewissen Wert in den Betrieb ein, und in der gleichen Höhe kannst Du es dann für betriebliche Fahrten nutzen. Wie lautet die Fehlermeldung denn
                Die Fehlermeldung lautet jetzt "Die Entnahmen in Zeile 125 und Einlagen in Zeile 126 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 6 EStG)."
                Zuletzt geändert von L. E. Fant; 29.09.2023, 15:34. Grund: Quote-Tag repariert

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Mindestens, vielleicht gibt es ja neben dieser Nutzungseinlage noch weitere Einlagen. Auch bei Entnahmen muss ein Eintrag erfolgen !
                  Aber was soll ich denn bei den Entnahmen eintragen?
                  Ich wüsste nicht, welche weiteren Einlagen es geben sollte.....

                  Kommentar


                    #10
                    Aber was soll ich denn bei den Entnahmen eintragen?
                    Zum Beispiel deinen Gewinn !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Liù04 Beitrag anzeigen
                      Die Fehlermeldung lautet jetzt "Die Entnahmen in Zeile 125 und Einlagen in Zeile 126 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 6 EStG)."
                      Guten Morgen!
                      Die Fehlermeldung lautete abermals "Die Entnahmen in Zeile 125 und Einlagen in Zeile 126 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 6 EStG)." Nun habe ich bei Einlagen die Fahrtkosten angegeben und bei den Entnahmen "0". Das hat Elster akzeptiert. Passt das dann so? Weil ich nehme doch keine Entnahme vor, wenn ich mit meinem privaten PkW zu meinen Schülern fahre. Ein anderer Nutzer meine, ich solle dort meinen Gewinn eintragen????? aber der wird doch hiermit erst ermittelt und hat doch damit nichts zu tun, oder?
                      Danke für die Hilfe!

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                        #12
                        Hallo Steuerfreaks!
                        Wollte simpel in EÜR Fahrtkosten geltend machen, dann kam folgende Meldung:
                        "Die Eintragung zu den Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge übersteigt die Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen"
                        Habe schon Antworten gefunden wie: einfach in "Einlagen 4 IV EstG" eintragen. Aber das funktioniert nicht, weil dann das Einlagenfeld rot wird. Hatte noch nie Probleme mit den Fahrtkosten...jetzt plötzlich.
                        Ich bin Klavierlehrerin und benutze das Auto zu Fahrten zu meinen Schülern. Aber ich mache doch keine Einlagen...und auch keine Entnahmen. Kann mir jemand helfen?

                        Danke!

                        Guten Morgen!!
                        Ich stelle dieselbe Frage nochmals, obwohl ich schon Antworten bekommen habe, die nur teilweise hilfreich waren (dennoch vielen Dank!).
                        Mein Problem ist, dass wohl auch bei den Entnahmen iSv 4 EStG etwas eingetragen werden muss. Aber "Einlagefeld" darunter musste ich ja nur wegen meiner Fahrtkosten ausfüllen, was ich die letzten Jahre übrigens nie musste. Kann ich dort einfach "0" eintragen? Ich wüsste nicht, welche Entnahmen ich getätigt haben sollte. Es ist von "Gewinn" die Rede, aber darum geht es hier doch, um die Gewinnermittlung. Und der Gewinn wurde doch ein paar Zeilen vorher schon ermittelt; wieso sollte ich den dann hier nochmal eintragen?
                        Danke für die Hilfe!

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                          #13
                          Was machst du denn mit deinem Gewinn ? Sammelst du den über die Jahre auf deinem Konto an ?
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Ich wüsste nicht, welche Entnahmen ich getätigt haben sollte.
                            Du sammelst deinen Gewinn über die Jahre an und gibst überhaupt nichts von dem verdienten Geld für private Zwecke aus ?

                            Fragen mehrfach zu stellen, bringt im Übrigen nichts.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Ich habs mal zusammengeführt.

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