Hallo zusammen,
ich bin grade dabei den Steuerlichen Erfassungsbogen für Einzelunternehmer auszufüllen, und hänge seit stunden am selben Problem..
Folgendes erhalte ich, wenn ich auf Prüfen klicke:
Bitte machen Sie eine Angabe im Bereich "Zahllast" (gegebenenfalls 0).
Mir wird erzwungen auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.
Kann mir hier jemand weiterhelfen ?
Mit freundlichen Grüßen
ich bin grade dabei den Steuerlichen Erfassungsbogen für Einzelunternehmer auszufüllen, und hänge seit stunden am selben Problem..
Folgendes erhalte ich, wenn ich auf Prüfen klicke:
Bitte machen Sie eine Angabe im Bereich "Zahllast" (gegebenenfalls 0).
- im Jahr der Betriebseröffnung
- Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) wird die Grenze des § 19 Absatz 1 UStG voraussichtlich nicht überschreiten. Es wird auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung verzichtet. Die Besteuerung erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes für mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Absatz 2 UStG); Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind in elektronischer Form authentifiziert zu übermitteln.
- Voraussichtliche Umsatzsteuer
Kann mir hier jemand weiterhelfen ?
Mit freundlichen Grüßen
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