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Keine Angaben zur Energiepreispauschale möglich, sofern man sie nicht erhalten hat

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    Keine Angaben zur Energiepreispauschale möglich, sofern man sie nicht erhalten hat

    Hallo,
    ich habe die Energiepreispauschale von 2022 nicht erhalten und würde das gerne in einem Formular eintragen.
    Elster empfiehlt mir dazu das Formular "Zusatzangaben zur Steuerberechnung" zu nutzen. Im entsprechenden Feld müsste ich 0€ eintragen, was nicht erlaubt ist.
    Wo gebe ich an, dass ich diese Pauschale nicht erhalten habe, da es nirgends sonst ein Feld dazu gibt und Elster erkennt das bei der Prüfung auch nicht.

    Vielen Dank

    #2
    Zitat von K321 Beitrag anzeigen
    Elster empfiehlt mir dazu das Formular "Zusatzangaben zur Steuerberechnung" zu nutzen
    Wo findest Du diese Empfehlung?

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      #3
      ... ich habe die Energiepreispauschale von 2022 nicht erhalten
      Als Arbeitnehmer oder als Geringfügig Beschäftigter oder als Selbstständiger ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

        Wo findest Du diese Empfehlung?
        Das stand während der Bearbeitung an irgendeiner Stelle und ergibt auch Sinn, da man dort direkt zu Beginn den Betrag dieser Pauschale eintragen kann. Nur eben nicht 0€ ,wenn der Betrag nicht ausgezahlt wurde.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Als Arbeitnehmer oder als Geringfügig Beschäftigter oder als Selbstständiger ?
          Nichts von alldem. Genau darum habe ich die ja auch nicht erhalten. Ich hatte mir mal das Gesetz dazu angeschaut, zustehen tut es mir auf jeden Fall.

          Kommentar


            #6
            Zitat von K321 Beitrag anzeigen
            Nichts von alldem
            ... sondern?

            Kommentar


              #7
              Von obigem trifft nichts zu, das ist aber auch nicht das Problem sondern nur der Grund, dass mir diese Pauschale nicht ausgezahlt wurde.
              In einem Parallelthread zum Thema EPP habe ich gerade gelesen (Screenshot), dass alle anderen anspruchsberechtigten Personen keine Eintragungen dazu vornehmen müssen. Anfang Januar hatte Charlie24 auch einen ähnlichen Kommentar verfasst. Vermutlich gibt es also keinen Handlungsbedarf für mich, auch wenn die Software Elster die Berechnng der EPP aussen vor lässt. image.png

              Kommentar


                #8
                Zitat von K321 Beitrag anzeigen
                In einem Parallelthread zum Thema EPP habe ich gerade gelesen (Screenshot), dass alle anderen anspruchsberechtigten Personen keine Eintragungen dazu vornehmen müssen.
                Das ist im Wesentlichen korrekt, auch wenn immer noch unklar ist, nach welcher Anspruchsgrundlage die EPP hier gezahlt werden soll, und wir die Stelle in Mein Elster, in der die Höhe der ausgezahlten EPP erfragt wird, nicht kennen.

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                  #9
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen

                  Das ist im Wesentlichen korrekt, auch wenn immer noch unklar ist, nach welcher Anspruchsgrundlage die EPP hier gezahlt werden soll, und wir die Stelle in Mein Elster, in der die Höhe der ausgezahlten EPP erfragt wird, nicht kennen.
                  Letzteres sollte man laut Elster im Extraformular "Zusatzangaben zur Steuerberechnung" eintragen, ganz zu Beginn sind entsprechende Felder.

                  Die Anspruchsgrundlage ist im Groben unmissverständlich, viele Spezialfälle gibt es dennoch, die auf einer öffentlichen Seite vom Bund zu dieser EPP-Regelung nachlesbar sind, zu denen ich aber nicht gehöre. Einen Link habe ich nicht mehr parat aber genau da hatte ich mich vor einigen Wochen sehr intensiv durchgearbeitet.

                  Grundsätzlich kann es über Rentenbeiträge oder Arbeitnehmer ausgezahlt werden u evtl. noch weitere Varianten. Nicht darunter fallende erhalten die EPP via Steuererklärung.

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                    #10
                    Nicht darunter fallende erhalten die EPP via Steuererklärung.
                    Immer vorausgesetzt, es besteht ein Anspruch ! Den hat aber nicht jeder. Keinen Anspruch haben z. B. Nichtarbeitnehmer,

                    die 2022 weder Gewinneinkünfte noch Einkünfte aus gesetzlichen Renten hatten. Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalerträge

                    begründen keinen Anspruch auf die EPP.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von K321 Beitrag anzeigen
                      Letzteres sollte man laut Elster im Extraformular "Zusatzangaben zur Steuerberechnung" eintragen, ganz zu Beginn sind entsprechende Felder.
                      Für Rentner, und bekanntlich handelt es sich nur um Zusatzangaben für die Berechnung, die nicht ans FA übermittelt werden.

                      ​​​​​

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