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Grenzgänger Luxemburg: Kapitalerträge/Erträgnisaufstellung für Steuerausländer

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    Grenzgänger Luxemburg: Kapitalerträge/Erträgnisaufstellung für Steuerausländer

    Hallo!

    Ich habe eine Frage zur Behandlung von Kapitalerträgen als Grenzgänger in Luxemburg (sprich: deutscher Wohnsitz, luxemburgischer Arbeitgeber).

    Ich habe von meiner deutschen Bank eine "Erträgnisaufstellung für Steuerausländer für das Kalenderjahr 2022 nach deutschem Steuerrecht" erhalten, die Erträge und Verluste aller Konten/verträger etc. aufzeigt (anstelle dem bekannten Jahressteuerbescheid für "Steuerinländer", den man in Elster, Anlage KAP überträgt).

    Diese Erträgnisaufstellung muss ich in die luxemburgische Steuererklärung überführen. Da ich aber zusätzlich eine deutsche Steuererklärung abgeben muss - Wo trage ich die Beträge aus der genannten Erträgnisaufstellung für Steuerausländer in der deutschen Steuererklärung ein - Anlage KAP, 5 - Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben ?


    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    LG, Conley

    #2
    Hallo,

    bei einem deutschen Wohnsitz (ich denke ausschließlich?) müssen imho die Kapitalerträge auch nur in Deutschland versteuert werden.
    Ich würde das in diesem Fall in KAP Zeile 18ff eintragen.

    Mich wundert aber, dass dich die Bank überhaupt als Ausländer führt. Wie kommt es dazu?
    Haben die Kapitalanlagen vielleicht etwas mit dem Arbeitgeber zu tun (betriebliche Altersvorsorge, Mitarbeiteraktien o.ä.)? [nicht das es dann richtig wäre, aber es wäre eine Erklärung]

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      Hallo Stefan,

      vielen Dank für die Rückmeldung. Nein, die Kapitalanlagen sind rein privater Natur, haben also nichts mit dem Arbeitgeber zu tun.
      Verstehe ich richtig, dass in deinen Augen somit die Verschlüsselung als Steuerausländer falsch sein könnte? Ich habe hierzu bereits bei der Bank nachgefragt - diese ist für 2022 in jedem Fall rückwirkend nicht mehr umkehrbar (sie erfolgte übrigens "automatisch", nachdem ich sicherheitshalber nach Jobwechsel nach Luxemburg der Bank meinen "Grenzgänger-Status" gemeldet hatte).
      Könnte ich diese Situation also möglicherweise lösen, indem ich die Kapitalerträge in KAP Zeile 18ff eintrage, und eine entsprechende Besteuerung auf diese nun "nachträglich" im Zuge dieser Steuererklärung erfolgt?


      Vielen Dank nochmals & LG

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