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Firmenwagen mit 1% Regelunc

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    Firmenwagen mit 1% Regelunc

    Servus Zusammen,

    Ich haben schon viel zu diesem Thema gelesen aber noch immer bin ich mir nicht 100% sicher.

    Ich fahre einen Firmenwagen (1% Regelung) mit Privatnutzung. Darf ich hier bei den Werbungskosten die Kilometerpauschale von Wohnung zur Arbeit ansetzen oder nicht??

    Danke!

    #2
    Darf ich hier bei den Werbungskosten die Kilometerpauschale von Wohnung zur Arbeit ansetzen oder nicht??
    Grundsätzlich ja, wobei ich davon ausgehe, dass der AG neben den 1% auch die 0,03% je Entfernungskilometer in den Sachbezug einbezieht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Servus,

      Danke für die schnelle Antwort!
      D.h. wenn er die 0,003 % einbezieht darf ich es nicht in den Werbungskosten ansetzen?

      Müsste das mit diesen 0,003% auf der Gehaltsabrechnung ersichtlich sein oder muss ich beim AG nachfragen? Spricht etwas dagegen, es einfach mal mit abzugeben oder gibt es Probleme?

      Gruß

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        #4
        D.h. wenn er die 0,003 % einbezieht darf ich es nicht in den Werbungskosten ansetzen?
        Du hast mich nicht verstanden. Die 0,03% vom Listenpreis je Kilometer Entfernung Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte werden auf die 1%

        für die Privatfahrten aufgeschlagen, so dass insgesamt ein höherer geldwerter Vorteil dem Lohnsteuerabzug unterworfen wird.

        Im Gegenzug kannst du ohne Einschränkungen die Entfernungspauschale geltend machen. Es gibt aber noch andere

        Varianten bei den Fahrten Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte. Das ist alles Steuerrecht, also bitte selbst lesen:

        https://www.haufe.de/steuern/finanzv...64_449924.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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