Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG

    Hallo,

    mache gerade die EÜR meines Partners.

    Er hat ein Kleingewerbe für Transporte.
    Er liefert Haushaltsgroßgeräte an die Kunden und nimmt dann pauschal die Lieferkosten bar ein.
    Er hat nur ein Privatkonto mit "normalen" Ein- und Ausgaben. Also vermischen sich die Betriebs-/Privateinnahmen und -ausgaben miteinander.

    Was trage ich den bei 7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG ein? Habe die Vorjahre 0 eingegeben aber ist das auch tatsächlich ok?

    #2
    Habe die Vorjahre 0 eingegeben aber ist das auch tatsächlich ok?
    Richtig ist das wohl nicht. Du kannst dich an der Hilfe orientieren:

    Hilfe_125_126_EÜR.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Das hatte ich tatsächlich gelesen aber ehrlich gesagt nicht verstanden.
      Dann muss ich ja den gesamten Geldverkehr auf dem Bankkonto aufzeichnen?

      Er hat 8367,00€ eingenommen und lediglich 160,34€ für TÜV bezahlt. Finanzamt hat die gewöhnlichen Abbuchungen gemacht. Mehr betriebliche Bewegung gibt es nicht

      Kommentar


        #4
        Er hat 8367,00€ eingenommen und lediglich 160,34€ für TÜV bezahlt.
        Ein Transporter, der ohne Treibstoff auskommt ? Erstaunlich !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Transporter wird privat genutzt und auch für die Fahrten zu den Kunden.
          Der Transporter wurde aber privat gekauft und nicht ins Betriebsvermögen aufgenommen.
          Wir haben bisher nur die Kundenfahrten mit der Kilometerpauschale berechnet.

          Kommentar

          Lädt...
          X