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Sonstige Einkünfte in Steuerberechhnung, die ich nicht eingegeben habe

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    Sonstige Einkünfte in Steuerberechhnung, die ich nicht eingegeben habe

    In der Übersicht "Steuerberechhnung" rechnet ELSTER unterhalb der Anlagen N und V unter der Überschrift "Sonstige Einkünfte":
    "Einkünfte aus Leistungen: 300"
    "darin enthaltene Energiepreispauschale: 300"

    Das ist nicht korrekt und habe ich bewusst nie so eingetragen.
    Wo kann ich das entfernen?

    Vorhandene Anlagen:
    1. Hauptvordruck
    2. Anlage Außergewöhnliche Belastungen / Pauschbeträge
    3. Daten vorhanden: Anlage Corona-Hilfen: Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse
    4. Daten vorhanden: Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
    5. Daten vorhanden: Anlagen Kind
    6. Daten vorhanden: Anlagen N
    7. Daten vorhanden: Anlage Sonderausgaben
    8. Daten vorhanden: Anlage V: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    9. Daten vorhanden: Anlage Vorsorgeaufwand: Angaben zu Vorsorgeaufwendungen
    10. Zusatzangaben für die Steuerberechnung

    #2
    Es handelt sich um das Formular Einkommensteuer 2022.
    Den Titel meiner Frage kann ich leider nachträglich nicht mehr bearbeiten.

    Kommentar


      #3
      Warum hast du die Anlage Corona-Hilfen ausgefüllt ?. Es gibt weder die Anlage G noch die Anlage S.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Sorry, die Corona-Hilfen kamen noch von Anlage S. Die entfällt in dem Fall.

        Kommt die Energiepreispauschale implizit aus der Anlage N?

        Kommentar


          #5
          Du bist doch ein Arbeitnehmer, richtig? Sonst haettest du ja nicht die Anlage N ausgefuellt. Und als Arbeitnehmer hast du doch auch von deinem Arbeitgeber in 2022 die Energiepreispauschale erhalten, richtig? Dein Arbeitgeber hast diese Zahlung natuerlich auch dem Finanzamt gemeldet (zu erkennen am "E" in der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers). Mit dem Datenabruf in Elster muss diese Leistung selbstverstaendlich mit aufgefuehrt werden, da diese Leistung ja auch bei der Berechnung der Einkommensteuer beruecksichtigt werden muss. Und wo ist da nun das Problem?
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            In der Entgeltabrechnung 2022 steht kein E. Dann muss es wohl noch eine Lohnsteuerbescheinigung geben, aus der das hervorgeht.

            Danke vielmals für deine Hilfe soweit!

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              #7
              Was immer mit Entgeltabrechnung gemeint ist, das E gehört in die Lohnsteuerbescheinigung.

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Was immer mit Entgeltabrechnung gemeint ist, das E gehört in die Lohnsteuerbescheinigung.
                Ja, das frag mal die Firma. Es sieht jedenfalls weder nach DATEV noch nach Jahresbescheinigung aus.

                Kommentar

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