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    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

    Nein, den muss man selbst ausrechnen. Wenn das Flurstück z. B. 1200 m² groß wäre, dann kämen bei den von dir genannten Anteilen

    von 1016/10000 rechnerisch 121,92 m² zusammen, die man auf 121 m² abrunden kann.
    Aha so hat mir das noch keiner Erklärt! VIELEN DANK!

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      #17

      Ihre Angaben sind leider nicht korrektie Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.


      wie kann das sein?

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        #18
        wie kann das sein?
        Das weiß ich nicht. Du hast immer noch keine Angaben zur Größe der Flurstücke gemacht und auch die Frage nicht beantwortet,

        ob mit den Stellplätzen ebenfalls Miteigentumsanteile verbunden sind, was ja häufig der Fall ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Hallo, ich muss noch die Grundsteuererklärung (NRW) für meine Mutter abgeben. Das Problem ist, sie hatte ein Reihenhaus (von insgesamt 28) mit eigenem Flurstück, Anteil an dem Zufahrtsgrundstück und diversen dazugehörigen Gemeinschaftsgrundstücken sowie eine Garage, die ebenfalls auf einem Gemeinschaftsgrundstück steht (16 gesamt). Mit der Aufteilung stehe ich nun etwas auf dem Kriegsfuß.
          Ich bin wie folgt vorgegangen:
          Flurstück 1 = 153m² = Reihenhaus
          Flurstück 2 = 16m² = Gemeinschaftsgrundstück von 28 Reihenhäusern (Grünstreifen)
          Flurstück 3 = 31m² = Gemeinschaftsgrundstück von 28 Reihenhäusern (Grünstreifen)
          Flurstück 4 = 1463m² = Gemeinschaftsgrundstück von 28 Reihenhäusern (Zufahrt)
          Flurstück 5 = 655 m² = Gemeinschaftsgrundstück von 16 Garageninhabern
          Soweit die Angaben auf dem Info-Schreiben des FA.

          Ist es nun richtig, dass ich alle Flächen der Reihenhäuser-Gemeinschaftsgrundstücke zusammenzähle (1510m²) und durch 28 teile (Ihr Anteil = 1/28; 54m²), das Gemeinschaftsgrundstück der Garage durch 16 teile (=41m²) , anschließend sämtliche Anteile und das Reihenhausgrundstück zusammenzähle und in Zeile 10 dann die Summe (248) eintrage?

          Ist die Angabe "0=alleiniger Eigentümer" in diesem Zusammenhang richtig, weil sich diese nur auf den jeweiligen Anteil bezieht?

          Die Erklärung gebe ich erst jetzt ab, weil das Haus bereits letztes Jahr verkauft wurde und vereinbart war, dass der neue Eigentümer die Erklärung abgeben sollte. Hat er aber wohl nicht, denn Mutter hat Post vom FA bekommen...

          Vielen lieben Dank, für eure Mühe, Hilfe und hoffentlich verständliche Antwort - ich bin echt am Verzweifeln!

          Gruß, Muddi

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            #20
            Zitat von Muddi1972 Beitrag anzeigen
            Ist es nun richtig, dass ich alle Flächen der Reihenhäuser-Gemeinschaftsgrundstücke zusammenzähle (1510m²) und durch 28 teile (Ihr Anteil = 1/28; 54m²), das Gemeinschaftsgrundstück der Garage durch 16 teile (=41m²) , anschließend sämtliche Anteile und das Reihenhausgrundstück zusammenzähle und in Zeile 10 dann die Summe (248) eintrage?
            Natürlich nicht. In GW1 wird jedes Flurstück einzeln mit Angabe der vollen Fläche und des Eigentumsanteils erfasst.
            Die von dir beschriebene Summenbildung erfolgt nur für GW2, wobei mit die Flächenanteile mit Nachkommastellen addiert und erst zum Schluss abgerundet wird.

            Alleineigentum ist korrekt.

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              #21
              Zitat von multi Beitrag anzeigen

              Natürlich nicht. In GW1 wird jedes Flurstück einzeln mit Angabe der vollen Fläche und des Eigentumsanteils erfasst.
              Sorry, ja,so meinte ich das auch. Der Eintrag in GW1 nach den Angaben oben aufgeschlüsselt, also jedes Flurstück einzeln mit den Gesamt-Quadratmetern.

              Kommentar


                #22
                Zitat von multi Beitrag anzeigen

                Die von dir beschriebene Summenbildung erfolgt nur für GW2, wobei mit die Flächenanteile mit Nachkommastellen addiert und erst zum Schluss abgerundet wird.
                Genau, also so wie oben beschrieben, Anteile ausrechnen und zusammenzählen.

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                  #23
                  Moin Muddi1972

                  bist du dir sicher, dass die Anteile so richtig angegeben werden koennen? Es kann naemlich sein, das die einzelnen Reihenhaeusergrundstuecke (insbesonders die Endstuecke) unterschiedliche qm haben und somit auch unterschiedliche Anteile an den Gemeinschaftsflaechen haben koennen. Das muesste du aber leicht anhand des Grundbuchauszuges feststellen koennen. Ebenso der Anteil bei der Garage.
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    #24
                    Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                    Moin Muddi1972

                    bist du dir sicher, dass die Anteile so richtig angegeben werden koennen? Es kann naemlich sein, das die einzelnen Reihenhaeusergrundstuecke (insbesonders die Endstuecke) unterschiedliche qm haben und somit auch unterschiedliche Anteile an den Gemeinschaftsflaechen haben koennen. Das muesste du aber leicht anhand des Grundbuchauszuges feststellen koennen. Ebenso der Anteil bei der Garage.


                    Ich denke, das passt,
                    folgender Wortlaut steht im Kaufvertrag zu der Immobilie:

                    >>>>>>
                    a)

                    den im Grundbuch von Musterstadt Blatt 000 eingetragenen Grundbesitz,
                    bestehend aus dem Flurstueck 1 (Gebaeude- und Freiflaeche,

                    Musterstrasse; Groesse: 153 qm) der Flur 00 der Gemarkung žMusterstadt

                    b)
                    ihren 1/27 Miteigentumsanteil von dem im Grundbuch von Musterstadt Blatt
                    000 eingetragenen Grundbesitz,
                    bestehend aus den Flurstuecken 4 (Gebaeude- und Freiflaeche, Verkehrsflaeche, Musterstrasse; Groesse: 1.463 qm),

                    2 (Gebaeude- und Freiflaeche, Musterstrasse; Groesse: 16 qm) und
                    3 Gebaeude- und Freiflaeche, Musterstrasse; Groesse 31qm) saemtliche der Flur 00 der Gemarkung Musterstadt


                    c)
                    ihren 1/16 Miteigentumsanteil von dem im Grundbuch von Musterstadt Blatt 000 eingetragenen Grundbesitz, bestehend aus dem Flurstueck 5
                    (Gebaeude- und Freiflaeche, Musterstrasse; Groesse: 655 qm) der Flur 00 der Gemarkung Musterstadt.
                    <<<<<

                    Ich hatte mich lediglich bei den Anteilen der Haeuser verrechnet, es waren 27 statt den von mir ermittelten 28, aber es ging ja nur um die Vorgehensweise an sich.
                    Die Erklaerung aendere ich dahingehend ab, ist ja als Entwurf gespeichert.

                    Vielen Dank euch allen schon mal, es hat mich vor der Nervenheilanstalt bewahrt...

                    Liebe Gruesse und einen schoenen Abend.

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                      #25
                      Bei mir kommen da insgesamt 249,86 m² (vor Abrundung) zusammen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Bei mir kommen da insgesamt 249,86 m² (vor Abrundung) zusammen.
                        Es sind 27 Reihenhäuser - nicht 28, wie ich ursprünglich gerechnet hatte, dementsprechend sind es 249 und nicht 248.

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