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EPP & Umfragen

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    EPP & Umfragen

    Hallo alle zusammen,

    ich benötige einmal Hilfe beim Finden der richtigen Zeilen.

    Ich weiß nicht, ob es wichtig ist, aber bevor Fragen kommen:
    Ich bin Freiberuflerin mit Minijob.
    Dieses Jahr habe ich von meinem Chef die EPP erhalten. Wo trage ich diese in der Steuererklärung ein? Muss diese auch in die EÜR?

    Außerdem habe ich knapp 1000 Euro durch Umfragen erzielt. Wo muss ich diese eintragen? Auch in der EÜR?
    Könnt ihr mir die richtigen Zeilen nennen?

    Danke und liebe Grüße

    #2
    Die Energiepreispauschale wirst Du wohl nicht in die Steuererklärung eintragen müssen.

    Das Entgelt für die Umfragen ist der Einkunftsart entsprechend in die dazugehörige Anlage einzutragen.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Die Energiepreispauschale wirst Du wohl nicht in die Steuererklärung eintragen müssen.
      Ach, doch nicht? Dann weiß ich ja Bescheid. Ich war der Meinung, dass ich dem FA mitteilen muss, dass ich diese erhalten habe.

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Das Entgelt für die Umfragen ist der Einkunftsart entsprechend in die dazugehörige Anlage einzutragen.
      Okay.. kannst Du mir da weiterhelfen? Ich habe diesen Fall das erste Mal und weiß es nämlich absolut nicht einzuordnen.

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        #4
        Upps, Du hast wohl recht! Die Energiepreispauschale musst Du in den Zeilen 13 und 14 der Anlage Sonstiges angeben.

        Ich denke dass Du die Umfragen gewerblich durchgeführt hast. Dann müsstest Du dafür eine EÜR ausfüllen und den Gewinn in die Anlage G übertragen.

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          #5
          Ich denke dass Du die Umfragen gewerblich durchgeführt hast. Dann müsstest Du dafür eine EÜR ausfüllen und den Gewinn in die Anlage G übertragen.
          Dann müsste er aber die EPP nicht eintragen, die Anlage Sonstiges ist nur bei Minijob oder kurzfristiger Beschäftigung bzw. Saisonarbeit

          mit Pauschalversteuerung einschlägig.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ehrlich gesagt bin ich jetzt richtig verwirrt :/

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              nur bei Minijob
              Der liegt ja vor.

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                #8
                Der liegt ja vor.
                Wobei ich das Problem habe, dass ich den Satz nicht auf Anhieb verstehe:

                Ich bin Freiberuflerin mit Minijob.
                Wenn da stünde: Ich bin Freiberuflerin und habe zusätzlich einen pauschal versteuerten Minijob, wüsste ich, was Sache ist.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Wenn da stünde: Ich bin Freiberuflerin und habe zusätzlich einen pauschal versteuerten Minijob
                  Ok, das hatte ich so interpretiert. Muss aber nicht unbedingt richtig sein.

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                    #10
                    Es tut mir leid, dass ich nicht direkt unmissverständlich bin. Dieses ganze Steuergedöns ist einfach ein Graus für mich.

                    Also, ich bin Freiberuflerin nach Kleinunternehmerregelung und habe nebenher einen Minijob, bei dem ich monatlich (pauschal?) 520 Euro dazuverdiene. Diesen habe ich seit einigen Jahren und derzeit steht keine Kündigung im Raum *auf Holz klopf*.
                    Ich bin der Meinung, dass dieser automatisch an das FA übermittelt wird und ich ihn nicht in der Erklärung eintragen muss, jedoch besteht Unsicherheit.
                    Diese beiden Tätigkeiten bilden meinen Verdienst, meinen Job.

                    Zusätzlich (also, wenn sich die Gelegenheit bietet) habe ich 2022 ca. 650 Euro durch gut bezahlte Produkt-/Webseitentests generiert (Produkte mussten zurückgesendet oder gekauft werden, ich habe sie zurückgesendet). Habe mir die Gutschriften gerade noch einmal angesehen.

                    Die anderen 290 Euro (weil ich ja von knapp 1000 Euro sprach) habe ich im Jahr 2021 generiert, aber erst 2022 ausgezahlt bekommen (so lange hat das gedauert).

                    Ich hoffe, ich konnte die Situation jetzt besser erläutern.

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                      #11
                      Hallo,

                      du hat also insgesamt drei Jobs, die nichts miteinander zu tun haben, ja?

                      Dann würde ich es wie folgt erklären.
                      - freiberufliche Tätigkeit: Anlage S sowie EÜR und Umsatzsteuererklärung.
                      - Umfragen: Anlage SO (etwa 50 Euro pro Monat sind imho noch nicht gewerblich, die Grenze ist aber fließend)
                      - Minijob: Gar nicht.

                      Für die EPP würde ich glaube ich auch die Anlage Sonstiges nehmen.
                      Die Pauschale gehört nicht direkt zu einer Einkunftsart, daher ist es imho egal wo man sie einträgt (Hauptsache man macht es überhaupt).

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        Ich bin der Meinung, dass dieser automatisch an das FA übermittelt wird und ich ihn nicht in der Erklärung eintragen muss, jedoch besteht Unsicherheit.
                        Zu einem pauschal versteuerten Minijob wird nichts an das Finanzamt übermittelt, weshalb in der Anlage Sonstiges Angaben zur Zahlung der EPP

                        erwartet werden. Dein AG hat sie ja bezahlt, viele Minijober haben sie aber nicht erhalten, die bekommen sie dann vom Finanzamt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Zu einem pauschal versteuerten Minijob wird nichts an das Finanzamt übermittelt, weshalb in der Anlage Sonstiges Angaben zur Zahlung der EPP

                          erwartet werden. Dein AG hat sie ja bezahlt, viele Minijober haben sie aber nicht erhalten, die bekommen sie dann vom Finanzamt.
                          Ne, ich meinte der MJ an sich. Ich meine, dass das FA mit das auf Nachfrage mal gesagt hätte, dass ich diesen nicht in der Erklärung angeben brauche.


                          Danke euch allen bereits für die Hilfe!

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                            #14
                            Ne, ich meinte der MJ an sich. Ich meine, dass das FA mit das auf Nachfrage mal gesagt hätte, dass ich diesen nicht in der Erklärung angeben brauche.
                            Das ist ja auch richtig, die Einkünfte aus dem pauschal versteuerten Minijob müssen nicht erklärt werden, da ist mit der Pauschalsteuer alles erledigt.

                            Für 2022 muss aber wegen der EPP ausnahmsweise angegeben werden, ob ein Minijob ausgeübt wurde und ob die die EPP dafür vom AG ausbezahlt wurde

                            oder nicht.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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