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Grundsteuer Feststellungserklärung - unbebauter Bauplatz

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    Grundsteuer Feststellungserklärung - unbebauter Bauplatz

    Hallo,
    Da das Finanzamt mich vergessen hatte, mich anzuschreiben wegen der Grunsteuer Feststellungserklärung, bekam ich nun einen Bescheid, um dies bis ende Oktober nach zu holen.
    Die Situation:
    Wir sind eine Erbengemeinschaft , zu dritt.
    Wir haben ein Baureifes Land ( unbebauten Bauplatz) , mit einen Größe von 1109 qm.
    Ich habe die Feststellungserklärung gemacht - nach meinem Verstand - doch es zeigte Rote Fehlermeldungen.
    Dann habe ich mich bei Google eingelesen und die Feststellungserklärung "zurecht gebogen" , so dass keine rote Fehler Meldung mehr erscheint. Nun weiss ich aber nicht, ob so alles stimmt.
    Der Fehler war das üblich ,es ging um die Anteile des Grundstücks und um die Größe.
    So habe ich es momentan eingegeben - ist das so korekt?
    Zeile 10 ( Gemarkung des Flurstücks) Gesamtfläche des Flurstücks in qm = 1109 qm
    Zeile 11 ( zur witschaftlichen Einheit gehörender Zähler = 333 , Nenner = 1000
    Zeile 51 (Anteil am Grundstück ... ...) = Zähler 1 , Nenner 3 , bei allen 3 Erben!

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    ANLAGE GRUNDSTÜCK (GW2)
    ANGABEN ZU GRUND UND BODEN
    Zeile 3 ( Angaben zu Grund und Boden) Fläche des Grundstücks = 370 qm ( hier die Quadratmeter pro Erbe!)

    Was meint ihr - liebes Forum?
    Wer hat eine antwort?
    Vielen Dank!
    Gruß, Günter

    #2
    Zur wirtsch. Einheit gehören 1/1
    Zeile 3 Fläche des Grundstücks 1109 qm

    Kommentar


      #3
      Die Erbquote von 1/3 müsste man gar nicht angeben, da es sich um eine Gesamthandsgemeinschaft handelt, aber verboten ist es auch nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Dankeschön für eure Anrworten. Sie haben mir geholfen.

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