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betriebliche Altersvorsorge

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    betriebliche Altersvorsorge

    Hallo,

    ich Zahle direkt von meinem Nettolohn einen Anteil in die betriebliche Altersvorsorge, kann ich dies steuerlich geltend machen? Wenn ja, wo muss ich das in Elster eintragen.

    Das ganze ist eine Pensionskasse in die der AG und AN je zum gleichen Anteil einzahlt.

    Vielen Dank schon mal


    #2
    Wirklich vom versteuerten Nettolohn? Also keine Pensionskasse nach §3 Nr 63?

    Dann müsstest du rausfinden, ob es als betrieblicher Riester zählt.

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort.

      ja, sowie ich das lese ist der Arbeitgeberteil nach § 3 Nr 63. Mein Anteil wird mir aber vom versteuerten Netto abgezogen.

      Denke dass es eine Riester ist. Wo muss ich diese dann angeben?

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        #4
        Denken, dass es ein betrieblicher Riester ist, reicht nicht. Man sollte es schon wissen. Und dann sollte man einen (Dauer-)Zulagenantrag beim Anbieter gestellt haben, und bei der Steuer kommt es in Anlage AV. Allerdings ist die Voraussetzung, dass der Anbieter die Beiträge elektronisch gemeldet hat.

        Gibt es einen besonderen Grund, warum für den AN-Anteil die Riester-Variante statt der Zahlung aus dem Bruttolohn gewählt wurde?

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          #5
          Ich bezweifle ein wenig, dass 081511 seine Gehaltsabrechnung zutreffend interpretiert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Wenn mir nach dem gesetzlichen Netto was abgezogen wird hab ich dafür wohl Steuern bezahlt oder?

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              #7
              Wenn mir nach dem gesetzlichen Netto was abgezogen wird hab ich dafür wohl Steuern bezahlt oder?
              Wie kommst du jetzt darauf ? Wenn dein Beitragsanteil vom AG an die Pensionskasse abgeführt wird, muss er ja vom gesetzlichen Netto abgezogen werden,

              sonst würde der abgeführte Betrag ja deinen Auszahlungsbetrag nicht reduzieren. Deine Entgeltbescheinigung muss neben dem Gesamtbrutto auch

              ein Steuerpflichtiges Brutto und ein Sozialversicherungspflichtiges Brutto enthalten. Diese Werte musst du dir ansehen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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