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Elster online - Folgen von in der falschen Sparte eingetragenen Werbungskosten

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    Elster online - Folgen von in der falschen Sparte eingetragenen Werbungskosten

    Hallo
    ich mache gerade die Einkommensteuererklärung 2022 (ja, bin leider 2 Tage drüber).
    Ich versuche jetzt die Berufshaftpflicht in die Werbungskosten einzutragen, allerdings gibt es dafür keine richtig passende Sparte.
    Ich habe nur:
    • 9 - Wege zwischen Wohnung und ...
    • 10 - Beiträge zu Berufsverbänden
    • 11 - Aufwendungen für Arbeitsmittel
    • 12 - Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
    • 13 - Homeoffice-Pauschale
    • 14 - Fortbildungskosten
    • 15 - Weitere Werbungskosten
    • 16 - Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten
    • 17 - Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung
    • 18 - Werbungskosten in Sonderfällen
    • 19 - Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung
    Aber wo trage ich zB Beiträge zur Berufshaftpflicht (für Ärzte) und Jahresbeiträge für Ärztevereine (zB DGOU) ein?
    In den wenigen Hilfstexten steht nichts passendes (unter 15 zB auch nicht).

    Kann ich das in die Berufsverbände eintragen oder laufe ich Gefahr, dass es einfach nicht berücksichtigt wird? Also ist eine Eintragung, die in einer falschen Sparte eingetragen wurde, für das Finanzamt dann einfach nichtig oder ordnen die das dann sinngemäß zu?
    Bisher hatte ich das alles in Sparte 10 eingetragen, aber nie geprüft, ob es auch berücksichtigt worden war, ich wüsste auch nicht so recht wie ich das sehen könnte.

    Danke für Tipps.
    Gruß frank
    Zuletzt geändert von franc; 04.10.2023, 13:55.

    #2
    Es gibt doch unter Nr. 15 die Rubrik Weitere Werbungskosten, passt doch ideal. Zudem düften fehlerhaft zugeordnete Beträge nach meiner unverbindlichen Einschätzung nicht einfach gestrichen werden.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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      #3
      Und der Ärzteverein hört sich doch verdächtig nach Berufsverband an.

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        #4
        Hallo,

        du kannst es da eintragen wo es deiner Meinung nach am Besten passt.
        Offenbar bist du aber selbstständig tätig (richtig). Und dann gehören die Werbungskosten in die normale Buchführung, es sind einfach Betriebsausgaben. Die landen dann in der EÜR,und von dort in der Einkommensteuererklärung (Anlage S oder G).

        Und nicht anerkannt werden kann es immer, daher prüft man später den Bescheid, und legt ggf. Einspruch ein.
        Ein berechtigter Einspruch nur weil dem Sachbearbeiter die Zeile nicht passte dürfte übrigens intern etwas Ärger bringen. Die Sachbearbeiter sind durchaus angehalten etwas mitzudenken und auch umzusortieren ...

        Wie du das überprüfen kannst: Bei Elster bekommt man extra einen Bescheiddatenvergleich, dort wird die Erklärung mit dem Bescheid verglichen und Differenzen aufgezeigt. Alternativ kannst du die Elsterberechnung neben den Bescheid legen und Zeile für Zeile durchgehen. Wer das nicht hinbekommt sollte imho auch die Erklärung nicht alleine machen.

        Stefan
        Zuletzt geändert von reckoner; 04.10.2023, 14:09.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Offenbar bist du aber selbstständig tätig (richtig).
          Wie kommst du darauf ? Unsere Tochter ist als Ärztin in einer Klinik angestellt, die hat natürlich auch eine Berufshaftpflichtversicherung

          abgeschlossen, die ich in der Anlage N unter Weitere Werbungskosten erkläre.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ja, stimmt. Ich bin selbst zwar selbständig, aber meine Frau ist Ärztin und angestellt. Sie braucht die Berufshaftpflicht, hat sogar zwei, eine eigene (40.- im Jahr) und eine von der Klinik vorgeschriebene, die kostet sie knapp 1000.-

            Also habe ich die Haftpflichtversicherungen in die 15 eingetragen.

            Danke für alle Infos, hat mir viel geholfen!

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              #7
              Ist das normalerweise ein Problem, wenn man zwei Tage nach der Frist abgibt?
              Also eigentlich wäre der 2. Oktober die letzte Abgabe gewesen, habe aber gestern abend erst, also 4.10. abgegeben.
              Geht da jetzt automatisch eine Mahnung raus (mit Gebühr usw.)?

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                #8
                Wenn du abgegeben hast, geht keine Erinnerung mehr raus. Verspätungszuschlag kann sein, sehst du im Bescheid.

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                  #9
                  Eine Mahnung wirst du sehr wahrscheinlich nicht bekommen, aber du musst mit einer Verspaetungsgebuehr rechnen (pro Monat 0,25% von der Steuererstattung, mind. aber 25 Euro). Da haben die Finanzaemter seit der letzten gesetzlichen Aenderung leider keinen Ermessensspielraum mehr, da es nun gesetzlich festgeschrieben ist.
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    #10
                    Es sei denn es gibt eine Erstattung oder die Steuer ist Null.

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                      #11
                      Da haben die Finanzaemter seit der letzten gesetzlichen Aenderung leider keinen Ermessensspielraum mehr, da es nun gesetzlich festgeschrieben ist.
                      Bei ein paar Tagen gibt es natürlich noch einen Ermessensspielraum, bei Erstattungen profitiert im Übrigen die Finanzkasse von der Verspätung,

                      da der Steuerfall theoretisch später bearbeitet wird.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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