Hallo zusammen,
ich habe in 2022 in der Schweiz Umsätze generiert und diese auch in der USTVA unter Kennzahl 45 "Übrige nicht steuerbae Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)" angezeigt. Wo muss ich in der Umsatzsteuererklärung
Screenshot_20231004_140248.png
das jetzt eintragen? Und zwar alle ausländischen Umsätze.
In der EÜR habe ich sowohl die Schweizer Umsätze als auch die inländischen Umsätze angeben. Dann meldet Elster allerdings, dass die vereinnahmte UST zu klein sei, gegenüber der Umsätze. Ich habe mehr Umsatz mit der Schweiz gemacht, ist halt so. Aber auch hier die Frage, wo wird in der EÜR daraufhingewiesen, dass das ausländische Umsätze nach den Reverse-Charge-Verfahren sind?
Oder reicht es aus, das Reverse-Charge-Verfahren bei der USTVA angewandt zu haben und es muss in der Umsatzsteuerjahreserklärung nicht mehr aufgeführt werden?
Vielen Dank
BrotherJ
ich habe in 2022 in der Schweiz Umsätze generiert und diese auch in der USTVA unter Kennzahl 45 "Übrige nicht steuerbae Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)" angezeigt. Wo muss ich in der Umsatzsteuererklärung
Screenshot_20231004_140248.png
das jetzt eintragen? Und zwar alle ausländischen Umsätze.
In der EÜR habe ich sowohl die Schweizer Umsätze als auch die inländischen Umsätze angeben. Dann meldet Elster allerdings, dass die vereinnahmte UST zu klein sei, gegenüber der Umsätze. Ich habe mehr Umsatz mit der Schweiz gemacht, ist halt so. Aber auch hier die Frage, wo wird in der EÜR daraufhingewiesen, dass das ausländische Umsätze nach den Reverse-Charge-Verfahren sind?
Oder reicht es aus, das Reverse-Charge-Verfahren bei der USTVA angewandt zu haben und es muss in der Umsatzsteuerjahreserklärung nicht mehr aufgeführt werden?
Vielen Dank
BrotherJ
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