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Reverse-Charge-Verfahren $13b UStG in UST-Erklärung bzw. EÜR auf Elster-Online

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    Reverse-Charge-Verfahren $13b UStG in UST-Erklärung bzw. EÜR auf Elster-Online

    Hallo zusammen,

    ich habe in 2022 in der Schweiz Umsätze generiert und diese auch in der USTVA unter Kennzahl 45 "Übrige nicht steuerbae Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)" angezeigt. Wo muss ich in der Umsatzsteuererklärung
    Screenshot_20231004_140248.png
    das jetzt eintragen? Und zwar alle ausländischen Umsätze.
    In der EÜR habe ich sowohl die Schweizer Umsätze als auch die inländischen Umsätze angeben. Dann meldet Elster allerdings, dass die vereinnahmte UST zu klein sei, gegenüber der Umsätze. Ich habe mehr Umsatz mit der Schweiz gemacht, ist halt so. Aber auch hier die Frage, wo wird in der EÜR daraufhingewiesen, dass das ausländische Umsätze nach den Reverse-Charge-Verfahren sind?

    Oder reicht es aus, das Reverse-Charge-Verfahren bei der USTVA angewandt zu haben und es muss in der Umsatzsteuerjahreserklärung nicht mehr aufgeführt werden?

    Vielen Dank

    BrotherJ

    #2
    Wo hast Du denn diese Umsätze in der EÜR eingetragen? Eigentlich wird in Zeile 15 danach gefragt.

    Bei der Umsatzsteuererklärung musst Du Dir die Seite 10 angucken.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Wo hast Du denn diese Umsätze in der EÜR eingetragen? Eigentlich wird in Zeile 15 danach gefragt.
      Okay, das habe ich gefunden!

      Kommentar


        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Bei der Umsatzsteuererklärung musst Du Dir die Seite 10 angucken.
        Prima! Das ist Zeile 105!

        Vielen Dank für Deine Unterstützung!

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