Hallo,
vor kurzem flatterte eine Abrechnung ins Haus: das FA hätte gern die 4,36 EUR wieder, die ich in einer USt-VA in 2021 als Vorsteuer angegeben habe.
Die Situation ist relativ simpel. Folgendes hab ich eingereicht:
USt-VA 2021 / Q3
(66) Abziehbare Vorsteuerbeträge: 4,63
(83) Umsatzsteuer-Vorauszahlung / Überschuss: -4,63
USt-Erklärung 2021
(131) Vorsteuerbeträge: 4,63
(167) Verbleibende Umsatzsteuer / Verbleibender Überschuss: -4,63
(168) Vorauszahlungssoll 2021: -4,63
(169) Abschlusszahlung/Erstattungsanspruch: 0,00
Ich habe mich bereits beim FA über den Grund der Rückforderung erkundigt. In der Antwort wurde auf die Erstattung von 4,63 in der USt-VA 2021/Q3 hingewiesen und dass ich dagegen bei der USt-Erklärung 2021 „einen Wert von 0“ angegeben habe.
Mir ist jetzt aber noch immer nicht klar was mit „einen Wert von 0“ gemeint ist und warum es (anscheinend) eine Diskrepanz zwischen VA und Erklärung gibt.
Wo genau liegt der Fehler?
vor kurzem flatterte eine Abrechnung ins Haus: das FA hätte gern die 4,36 EUR wieder, die ich in einer USt-VA in 2021 als Vorsteuer angegeben habe.
Die Situation ist relativ simpel. Folgendes hab ich eingereicht:
USt-VA 2021 / Q3
(66) Abziehbare Vorsteuerbeträge: 4,63
(83) Umsatzsteuer-Vorauszahlung / Überschuss: -4,63
USt-Erklärung 2021
(131) Vorsteuerbeträge: 4,63
(167) Verbleibende Umsatzsteuer / Verbleibender Überschuss: -4,63
(168) Vorauszahlungssoll 2021: -4,63
(169) Abschlusszahlung/Erstattungsanspruch: 0,00
Ich habe mich bereits beim FA über den Grund der Rückforderung erkundigt. In der Antwort wurde auf die Erstattung von 4,63 in der USt-VA 2021/Q3 hingewiesen und dass ich dagegen bei der USt-Erklärung 2021 „einen Wert von 0“ angegeben habe.
Mir ist jetzt aber noch immer nicht klar was mit „einen Wert von 0“ gemeint ist und warum es (anscheinend) eine Diskrepanz zwischen VA und Erklärung gibt.
Wo genau liegt der Fehler?
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